Über den Verfassungsschutz

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat, der den Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Freiheit garantiert. Dieses unverzichtbare Grundrecht nehmen auch solche Personen, Vereine und Parteien in Anspruch, die den demokratischen Staat beseitigen und zum Beispiel durch ein totalitäres System ersetzen wollen. Solchen verfassungsfeindlichen Bestrebungen gilt es zu begegnen.
Zu den Instrumenten der wehrhaften Demokratie gehört auch der Verfassungsschutz. Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Innenministerium. Mit Aufgaben der Abteilung Verfassungsschutz sind zur Zeit 338 Mitarbeiter befasst.
Der Verfassungsschutz dient der Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder - so umschreibt das Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen die Aufgabenstellung. Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Innenministerium.
Seit Einrichtung einer ersten Informationsstelle im Jahre 1949 gehört der Verfassungsschutz zum Innenressort der Landesregierung. Das Personal der Abteilung Verfassungsschutz wird aus dem Kreis erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Verwaltung gewonnen, die durch Ausbildung und beruflichen Vorlauf mit strikt gesetzeskonformem Verwaltungshandeln vertraut sind.
Dem im Grundgesetz verankerten Föderalismusprinzip folgend wird der Verfassungsschutz in den Ländern von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz wahrgenommen. Bund und Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist hierfür zentrale Koordinierungsstelle.











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