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Verfassungsschutz

Extremistische Seiten im Internet

Wenn Sie Webseiten mit extremistischen Inhalten melden möchten, können Sie verschiedene Behörden und Einrichtungen auf die gefundene Internetadresse aufmerksam machen:

Strafbares (also wenn zum Beispiel ein Hakenkreuz abgebildet ist oder wenn volksverhetzende Inhalte vorhanden sind) können Sie bei jeder Polizeidienststelle anzeigen.

Den Verfassungsschutz NRW interessieren solche Internetseiten natürlich auch. Eine Mitteilung an uns ersetzt aber nicht die Anzeige bei der Polizei oder die Meldung bei einer der unten genannten zuständigen Stellen.

Für die Aufsicht über das Internet sind die Landesmedienanstalten zuständig. Diese bedienen sich dabei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die KJM arbeitet eng mit jugendschutz.net zusammen; das ist eine Einrichtung der Länder, die ihre langjährige Erfahrung mit dem Jugendschutz im Internet einbringt und die KJM bei der Aufsicht unterstützt.

Stellen, denen Sie Internetseiten melden können

Meldung extremistischer Internetseiten