Rechtsextremismus

Das rechtsextremistische Spektrum setzt sich aus sehr verschiedenen Gruppen und Organisationen zusammen, darunter Parteien, neonazistische Kameradschaften und gewaltbereite Gruppen.
Eine juristische Definition des Begriffes "Rechtsextremismus" existiert nicht, ebenso wenig eine in der soziologischen oder politologischen Diskussion allgemein anerkannte. Hinzu kommt, dass der Rechtsextremismus kein einheitliches, ideologisch geschlossenes Phänomen ist, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Strömungen, ideologischer Ausrichtungen und Organisationsformen umfasst.
Gleichwohl ist es beispielsweise möglich, rechtsextremistische Ideologie inhaltlich durch Darstellung der wesentlichen Merkmale zu beschreiben:
- Nationalismus Wahrung und Stärkung der eigenen Nation als oberster alles dominierender Grundsatz (übersteigerter, völkisch fundierter Nationalismus, Auffassung eigener Überlegenheit).
- Autoritarismus Überbetonung staatlicher Autorität gegenüber der Gesellschaft mit Idealisierung hierarchischer Strukturen (auch fehlende innerorganisatorische Demokratie).
- Antipluralismus Unterwerfung und Bekämpfung individueller oder gruppenspezifischer Interessen zugunsten der "Volksgemeinschaft", Ablehnung von Interessenverbänden (Identität von Regierung und Volk).
- Ideologie der Ungleichwertigkeit Ausgrenzung/Abwertung nicht zur Eigengruppe gehörender Menschen; biologistisches Weltbild (Rassismus/Ausländerfeindlichkeit, Betonung angeblich "natürlicher Hierarchien" und des Rechts des Stärkeren).












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