Rahmenempfehlung zur Weiterentwicklung des E-Government in NRW
Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen wollen E-Government verstärkt ausbauen. In einer Rahmenempfehlung haben das Innenministerium und die Kommunalen Spitzenverbände Anfang 2005 neben allgemeinen Grundsätzen und Zielen auch konkrete gemeinsame Projekte bestimmt.
Unter E-Government verstehen die Partner der Rahmenempfehlung eine wichtige Maßnahme zur Modernisierung der Verwaltung, die Chance zur Entbürokratisierung durch effiziente und rationale Handlungsstrukturen, die Anpassung kommunaler und staatlicher Geschäftsprozesse an neue Kommunikationsformen. Ziel von Land und Kommunen ist es, die Qualität der Leistungen der öffentlichen Hand im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft weiter zu verbessern. Daher verständigten sie sich darauf, die drei Säulen des E-Government ? Information, Kommunikation und Transaktion ? schnellstmöglich zu realisieren bzw. weiter auszubauen.
Aus diesem Grund wurden in der Rahmenempfehlung ebenfalls konkrete Projekte bestimmt. Dazu zählen im technischen Bereich u.a. die gemeinsame Errichtung von zentralen Internet-Portalen, die Einrichtung von sicheren und vertrauenswürdigen elektronischen Bezahlverfahren sowie die Realisierung eines umfassenden Angebotes zur elektronischen Signatur. Ebenso wurde 2005 beschlossen, für das Land und alle Kommunen in NRW ein leistungsfähiges, betriebssicheres wie flächendeckendes Kommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wurde mit dem Anschluss aller Kommunen in NRW an das TESTA-Netz (Trans European Service for Telematics between Administration) erreicht. Schließlich steht im Bereich Technik auch die E-Government-Tauglichkeit von Gesetzen im Blickpunkt. Aus diesem Grund findet schon in der Rahmenempfehlung, aber auch in dem Aktionsplan 2009 des Landes NRW zum Thema E-Government der Aspekt der verbesserten Zusammenwirkung von Gesetzesfolgenabschätzung und E-Government bzw. das Kriterium der E-Government-Verträglichkeit von Gesetzen eine besondere Beachtung.
Um alle Maßnahmen zu koordinieren und gemeinsam zu entwickeln, haben Land und Kommunen in NRW Kooperationen geschlossen und Gremien gebildet, in denen sie kontinuierlich zusammenarbeiten. Dazu zählen beispielsweise der Kooperationsausschuss E-Government und das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung NRW. So kann man zwei Jahre nach Abschluss der Vereinbarung feststellen, dass die drei Säulen des E-Government über ein durch das Land eingerichtetes Dienstleistungsportal für Kommunen, eine landesweite Vergabeplattform, gemeinsame Entwicklungen im Meldewesen und viele weitere Maßnahmen realisiert worden sind. Weitere Projekte werden folgen. Eine einheitliche Technologie zur rechtsverbindlichen Kommunikation steht dabei im Vordergrund.
Die in der Rahmenempfehlung 2005 vereinbarten Ziele und Maßnahmen werden heute u.a. auch durch den Aktionsplan 2009 des Landes NRW unterstützt. Eine besondere Qualität des Aktionsplanes ist seine zielgruppenorientierte Ausgestaltung. Die Kommunen werden durch konkrete Projekte, Informationsaustausch in gemeinsamen Gremien und Zusammenarbeit in Veranstaltungen und Workshops mit in die landesweite Entwicklung von E-Government einbezogen. Auf diese Weise werden die Zielsetzungen der Rahmenempfehlung noch heute beachtet und umgesetzt.













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