Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012

Die Entwürfe der Landesregierung zum Haushaltsgesetz des Landes 2012 und zum GFG 2012 fanden bei der Abstimmung im Landtag in zweiter Lesung am 14. März 2012 keine Mehrheit. Der Landtag löste sich am selben Tag auf. Aus diesem Grund haben sich die Gesetzentwürfe erledigt.
Den am 21. Dezember 2011 in den Landtag eingebrachten und nunmehr erledigten Gesetzentwurf zum GFG 2012 inklusive der Begründung finden sie hier.
Nach § 33 GFG 2011 gilt das GFG 2011 bis zur Verkündung eines neuen GFG weiter. Gemäß § 28 Abs. 7 GFG 2011 werden demnach Abschlagszahlungen für Schlüsselzuweisungen, für Investitionspauschalen, für die Schulpauschale/Bildungspauschale und für die Sportpauschale auf der Basis aktueller Proberechnungen des Landesbetriebs Information und Technik NRW, hier der ersten Modellrechnung vom 21.10.2011 zu den im GFG 2011 genannten Terminen geleistet. Die Modellrechnung basiert auf den von der Landesregierung am 15.8.2011 beschlossenen Eckpunkten zum GFG 2012.
Diese Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Regelung in einem durch den künftigen Gesetzgeber zu verabschiedenden GFG 2012. Nach Verkündung eines GFG 2012 und der Festsetzungen der Zuweisungen aus dem Steuerverbund wird hinsichtlich der Abschlagszahlungen die notwendige Verrechnung erfolgen.












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