Haushaltssicherung und vorläufige Haushaltsführung

Gemeinden und Gemeindeverbände brauchen für ihr Handeln zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und als Grundvoraussetzung der kommunalen Selbstverwaltung eine angemessene Finanzausstattung. Abhängig sind diese finanziellen Mittel von den Abgaben und Steuern und von den zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben.
Eigenverantwortliche Gestaltung der Möglichkeiten erfordert eine ausgeglichene Haushaltswirtschaft. Die Gemeindeordnung enthält dazu Ziele und Haushaltsgrundsätze.
Haushaltsausgleich ist kein Selbstzweck, sondern Ergebnis eines guten und wirtschaftlichen Umgangs mit den vorhandenen Ressourcen. Seit dem 1. Januar 2009 führen alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ihre Haushalte auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung. Durch die Umstellung auf die Regeln des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) ergeben sich auch grundlegende Veränderungen im Bereich der Haushaltssicherung.
Zu den Grundsätzen des neuen Haushaltsrechts gehört es, das Eigenkapital zu erhalten, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen zu gewährleisten. Die Orientierung am Ressourcenverbrauch führt zu einer Veränderung der Tatbestandsvoraussetzungen für den Haushaltsausgleich und für die Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes (HSK).
Kommunale Selbstverwaltung bedeutet Verpflichtung und Verantwortung jeder Gemeinde, den gesetzlichen Haushaltszielen und Haushaltsgrundsätzen nachzukommen. Der Gesetzgeber hat die Haushaltssicherung als Instrument vorgesehen, einen - trotz der Rechtspflicht zum Haushaltsausgleich - in Schieflage geratenen Kommunalhaushalt in eigener Verantwortung zu konsolidieren, um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes wieder zu erlangen.
Es bleibt indes die eigenverantwortliche Aufgabe der Kommune in der Haushaltssicherung, ein Haushaltssicherungskonzept nach der Gemeindeordnung aufzustellen und inhaltlich zu beeinflussen, um Stück für Stück zu einer ordnungsgemäßen und zukunftsorientierten Haus-
halts-, Finanz- und Personalwirtschaft zurück zu kehren.
Kommunalaufsicht bedeutet in diesem Sinne eine Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Grundlagen im Interesse des Staates und der Gemeinschaft der Kommunen. Insbesondere sollen Konsumausgaben nicht mit (Liquiditäts-) Krediten zu Lasten kommender Generationen bezahlt werden. Eine generationengerechte und wirtschaftliche kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft muss anstreben, neue Schulden zu vermeiden und alte Schulden abzubauen.
Über den Haushaltsstatus 2011 informieren Sie die nachfolgende Grafik und die beigefügten Übersichten des Ministeriums für Inneres und Kommunales:
Grafik nordrhein-westfälische Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011
Karte Haushaltsstatus der nordrhein-westfälischen Kommunen zum 31.12.2011
Tabellenübersicht Haushaltsstatus der nordrhein-westfälische Kommunen zum 31.12.2011












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