Kreditwirtschaft der Kommunen
Die Kreditwirtschaft wird bei den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung betrieben. Die rechtlichen Grenzen sind im Wesentlichen in den entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung (GO NRW), in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie in den Erlassen des Ministeriums für Inneres und Kommunales festgelegt. Von besonderer Bedeutung ist der Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV) vom 06.10.2006.
Die Kommunen führen als Alternative zur herkömmlichen Finanzierung Infrastrukturmaßnahmen auch als Projekte im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften durch. Ansprechpartner und weitere Informationen hierzu stehen bei der PPP- Task Force Nordrhein- Westfalen zur Verfügung.












Grundlagen


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