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Das Neue Kommunale Finanzmanagement

Logo Neues Kommunales Finanzmanagement

Mehr Wirtschaftlichkeit und Effektivität, mehr Transparenz und Bürgernähe - dies sind Ziele der grundlegenden Reform der kommunalen Verwaltungen. Das Haushalts- und Rechnungswesen nimmt in diesem Prozess eine zentrale Rolle ein. Wesentliche Elemente der Reformvorstellungen wie z.B. Budgetierung oder die dezentrale Ressourcenverantwortung sind ohne eine Neuordnung des kommunalen Haushaltsrechts nicht konsequent umzusetzen.

Im November 2003 hat die Innenministerkonferenz einen Leittext zu einer neuen Gemeindehaushaltsordnung beschlossen, an dem sich künftig alle Bundesländer orientieren können. Der Leittext stellt einen Regelungskorridor für die Länder dar, der Einheitlichkeit gewährleistet und gleichzeitig für länderspezifische Gegebenheiten und konzeptionelle Unterschiede Raum lässt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb das kommunale Haushaltswesen umfassend zum 1. Januar 2005 reformiert. Ein auf Initiative des Ministeriums für Inneres und Kommunales und mit Förderung der Landesregierung bundesweit beachtetes Modellprojekt hatte zuvor ein Konzept zur Einführung eines modernen, doppischen Finanzmanagements - NKF - erstellt und praktisch in ihren Verwaltungen erprobt. Das Modellprojekt hatte gezeigt, dass die Doppik in den Kommunen funktioniert. Auf dieser Basis wurde in NRW die gesetzliche Grundlage, das Gesetz für ein Neues Kommunales Finanzmanagement - NKFG - erarbeitet und beschlossen. Das NKF war und ist mit dem Leittext der Innenministerkonferenz von 2003 voll und ganz kompatibel. Seit 2009 ist das Neue Kommunale Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen flächendeckend eingeführt.

Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement

Im September 2008 wurden die nordrhein-westfälischen Kommunen zur Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens und zu Problemen bei der Umstellung befragt.

Eine Umfrage des Ministeriums für Inneres und Kommunales aus dem Jahr 2009 zeigt, dass nach Ablauf des vierjährigen Übergangszeitraums alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihr Rechnungswesen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt haben. Damit ist das NKF flächendeckend in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Viele Kommunen haben auch mit den Vorbereitungen zur Aufstellung des NKF-Gesamtabschlusses begonnen.

Haushaltsrecht/NKF