zum Inhalt springen zur Hauptnavigation springen zur Unternavigation springen zur Servicenavigation springen zur Fußnavigation springen zu den Seitentools springen

Besoldung

Als kommunale Wahlbeamte auf Zeit haben Bürgermeisterinnen/Bürgermeister einen Anspruch auf Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Besoldungsgruppe richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde oder Stadt und ist in der Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Die Eingruppierung ergibt sich aus der Eingruppierungsverordnung, die Höhe der Besoldung aus der Besoldungstabelle.

Publikationen
Produktbild
Kommunalrecht in Nordrhein-Westfalen - Gemeindeordnung, Kreisordnung und Auszüge aus weiteren Gesetzen
Grundlagen
Besoldung