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Rechtsgrundlagen: Landtagswahl

Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, PDF-Format 10 KB (LV NRW)

In der Landesverfassung sind die Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten des Landtages sowie für dessen Zusammentritt und die Wahlperiode festgeschrieben.

 

Landeswahlgesetz (LWahlG)

Das LWahlG enthält Vorschriften zum Verfahren bei den Landtagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.

 

Landeswahlordnung (LWahlO)

Zur Durchführung des LWahlG hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Ermächtigung des § 46 LWahlG die LWahlO erlassen, die die Vorgabe des LWahlG konkretisiert. Die LWahlO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl. Ergänzend:

5. Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung vom 04.03.2009

Berichtigung 5. Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung vom 01.04.2009

Berichtigung 6. Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung vom 26.11.2009

 

Gesetz über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz)

Das Wahlkreisgesetz regelt die Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahl der direkt zu wählenden Abgeordneten.

 

Landeswahlgeräteordnung (LWahlGO)

Die Landeswahlgeräteordnung regelt die Verwendung von Wahlgeräten bei den Landtagswahlen.

 

Gesetz über die Rechtsstellung der Mitgliedes des Landtags Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz-AbgG NRW)

Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Verhältnisse der Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

 

Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Wahlprüfungsgesetz NRW) und die

Verordnung zur Durchführung des Wahlprüfungsgesetzes

Diese Vorschriften regeln das Verfahren zur Prüfung von Einsprüchen im Zusammenhang mit der Prüfung der Gültigkeit der Wahl.

 

Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)

Das Parteiengesetz enthält die bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die Stellung und Aufgabe der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung.

 

Strafgesetzbuch

Im Strafgesetzbuch sind Regelungen hinsichtlich des Verlustes der Wahlberechtigung sowie Strafvorschriften bei Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften enthalten.

 

Meldegesetz NRW, PDF-Format 11 KB (MG NRW)

Mit dem Wahlrecht sind melderechtliche Fragen wie der Begriff der Hauptwohnung sowie die Zulässigkeit von Melderegisterauskünften verknüpft.

 

Runderlass: Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen

Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich verboten. Für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden hiervon durch einen Runderlass des Verkehrs- und des Innenministeriums Ausnahmen zugelassen.

 

Landtagswahl