Organisation der Wahlen
Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen obliegt den Gemeindebehörden und den Wahlorganen.
Wahlorgane für Wahlen in Nordrhein-Westfalen sind
der Bundeswahlleiter (Angebot des Bundeswahlleiters),
die Landeswahlleiterin,
die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter,
die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher und Wahlvorstände,
die Bundeswahlausschüsse die Landeswahlauschüsse,
die Kreiswahlausschüsse.
Bei den Allgemeinen Kommunalwahlen und den Wahlen der (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte gibt es zudem
die Wahlleiter
die Wahlausschüsse.











