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Organisation der Wahlen

Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen obliegt den Gemeindebehörden und den Wahlorganen.

 

Wahlorgane für Wahlen in Nordrhein-Westfalen sind

der Bundeswahlleiter (Angebot des Bundeswahlleiters),
die Landeswahlleiterin,
die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter,
die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher und Wahlvorstände,
die Bundeswahlausschüsse die Landeswahlauschüsse,
die Kreiswahlausschüsse.

 

Bei den Allgemeinen Kommunalwahlen und den Wahlen der (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte gibt es zudem
die Wahlleiter
die Wahlausschüsse.

Organisation