Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.
Formale Hürden für Volksbegehren gesenkt
Seit dem 30. Dezember 2011 erleichtern einige Gesetzesänderungen die Durchführung von Volksbegehren:
- Einführung freier Unterschriftensammlungen als Alternative zur bisher ausschließlich vorgesehenen Eintragung in den Rathäusern (Amtseintragung)
- Verlängerung der Eintragungsfrist von bisher acht auf 18 Wochen bei der Amtseintragung
Geld- und Sachspenden von mehr als 5000 Euro sind künftig bei Volksbegehren und Volksinitiativen offen zu legen. Durch diese neue Transparenz erhalten potenzielle Unterstützerinnen und Unterstützer Informationen über die Personen und Interessengruppen, die ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative finanzieren.










Volksinitiative
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