Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen im Falle der Ablehnung eines Antrags?
Weist eine öffentliche Stelle das Auskunftsersuchen zurück, so hat jede Bürgerin / jeder Bürger das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Daneben besteht die Möglichkeit, gegen die Ablehnung mit einer Klage vorzugehen.










