Bürgerinnen und Bürger bringen sich ein
Die Kommunalverfassung gibt im § 26 den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Wollen sie z.B. einen zusätzlichen Kindergarten, eine weitere verkehrsberuhigte Zone oder den Umbau eines Hallenbades in ein Spaßbad, so können sie diese Entscheidung selbst in die Hand nehmen.
Die folgenden Seiten geben einen Überblick über Abläufe und Voraussetzungen. Sie können sich aber auch den gesamten Text zum Lesen als Datei herunterladen.
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