Mitwirkung am eigenen lokalen Umfeld
Die 1994 geänderte Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch dieses Element direkter Demokratie können sie Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld, denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates. Die folgenden Seiten bieten Informationen zu Voraussetzungen und Durchführung eines Bürgerbegehrens, statistische Daten und einen Überblick, welche Rechtsprechung nordrhein-westfälischer Gerichte bislang vorliegt.









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