Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Seit dem 01. September 2008 werden staatsbürgerliche Kenntnisse als Einbürgerungsvoraussetzung verlangt und ihr Vorliegen durch einen sogenannten Einbürgerungstest überprüft. Bei diesen Kenntnissen geht es um Fragen der Demokratie, der Grundrechte sowie der Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft, des Rechts- und Sozialstaates, der Gemeinwohlverantwortung und Teilhabe an der politischen Gestaltung, der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Staatssymbole.
Zum Erwerb der Kenntnisse sowie zur Vorbereitung auf den Test werden Einbürgerungskurse angeboten. Die Teilnahme an den Kursen ist freiwillig. Die Kosten sind von den Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerbern selbst zu tragen.
Häufige Fragen zu den Einbürgerungskursen:
Was versteht man unter einem Einbürgerungskurs?
Wer veranstaltet Einbürgerungskurse bzw. bietet sie an?
Können auch andere Einrichtungen als die Volkshochschulen Einbürgerungskurse anbieten?
Bin ich verpflichtet, an einem Einbürgerungskurs teilzunehmen?
Wer trägt die Kosten des Kurses?
Kann ich auch andere Vorbereitungsangebote nutzen?
Muss ich bestimmte Sprachkenntnisse haben, um an einem Einbürgerungskurs teilzunehmen?
Muss ich zur Teilnahme an einem Einbürgerungskurs einen Interagtionskurs absolviert haben?
Muss meine Einbürgerung einen bestimmten Verfahrensstand erreicht haben, damit ich an einem Einbürgerungskurs teilnehmen kann?
Was versteht man unter einem Einbürgerungskurs?
Ein Einbürgerungskurs vermittelt auf der Grundlage eines Rahmenlehrplans mit 60 Unterrichtseinheiten die für eine Einbürgerung verlangten Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland. Der Kurs bereitet die Teilnehmer darauf vor, den zum Nachweis der Kenntnisse dienenden Einbürgerungstest erfolgreich ablegen zu können
Wer veranstaltet Einbürgerungskurse bzw. bietet sie an?
Einbürgerungskurse werden von den Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen angeboten.
Können auch andere Einrichtungen als die Volkshochschulen Einbürgerungskurse anbieten?
Auch andere Einrichtungen, insbesondere andere Integrationskursträger dürfen Einbürgerungskurse anbieten und durchführen. Sie müssen allerdings den erwähnten und vorgegebenen Rahmenlehrplan einhalten, damit sie die von ihnen angebotene Kursveranstaltung Einbürgerungskurs nennen können.
Bin ich verpflichtet, an einem Einbürgerungskurs teilzunehmen?
Nein, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Der Kurs stellt ein Weiterbildungs- und Testvorbereitungsangebot dar.
Wer trägt die Kosten des Kurses?
Die Kosten für die Teilnahme an einem Einbürgerungskurs hat jeder Kursteilnehmer selbst zu tragen.
Kann ich auch andere Vorbereitungsangebote nutzen?
Da keine Pflicht zur Teilnahme an einem Einbürgerungskurs besteht, können selbstverständlich auch andere Angebote zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest genutzt werden.
Muss ich bestimmte Sprachkenntnisse haben, um an einem Einbürgerungskurs teilnehmen zu können?
Die Teilnahme an einem Einbürgerungskurs setzt nicht den Besitz eines Sprachzertifikates voraus. Da der Einbürgerungskurs allerdings auf den Einbürgerungstest vorbereitet, wird es notwendig sein, bereits im Einbürgerungskurs deutsche Sprachkenntnisse zu besitzen, die nicht unter dem Sprachniveau B 1 des europäischen Reverenzrahmens für Sprachen liegen.
Muss ich zur Teilnahme an einem Einbürgerungskurs einen Integrationskurs absolviert haben?
Der Einbürgerungskurs baut auf den Themen des Orientierungskurses im Rahmen des Integrationskurses auf. Insofern ist es sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich, an einem Integrationskurs teilgenommen zu haben.
Muss meine Einbürgerung einen bestimmten Verfahrensstand erreicht haben, damit ich an einem Einbürgerungskurs teilnehmen kann?
Nein, die Teilnahme an einem Einbürgerungskurs ist grundsätzlich freiwillig und hängt nicht vom Stand des Einbürgerungsverfahrens ab.












Verfahrensablauf Einbürgerungstest
