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Förderung der sozialen Beratung von ausländischen Flüchtlingen

In Nordrhein-Westfalen leben derzeit rund 1,8 Millionen Ausländerinnen und Ausländer, von denen rund 70.000 Personen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind.

Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich in der Mitverantwortung für diese Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und eröffnet ihnen seit 1997 durch die finanzielle Unterstützung von Beratungseinrichtungen Möglichkeiten, professionelle soziale Beratung zu erhalten.

Als Kooperationspartner des Landes Nordrhein-Westfalen bieten die Verbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW NRW) sowie die örtlichen Flüchtlingsräte und Initiativen des Flüchtlingsrates NRW (FRN) im Rahmen eines abgestimmten Förderprogramms ein breites Spektrum professioneller sozialer Dienstleistungen in den Bereichen Soziale Beratung an. Diese Beratungsleistungen werden durch das Land im Rahmen der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen" vom 01. Januar 2005 finanziell gefördert.

Hierfür steht jährlich ein Etat von 1,8 Mio. Euro bereit, mit dem insgesamt 64 Personalstellen in den Bereichen Verfahrensberatung für asylsuchende Flüchtlinge, psychosoziale Zentren, regionale Flüchtlingsarbeit sowie Rückkehrberatung unterstützt werden. Darüber hinaus beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen am Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repratiation Programme) zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen.

Mit dem Förderprogramm "Soziale Beratung von Flüchtlingen" sollen im Rahmen von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit Flüchtlingen Perspektiven und Strategien zur Bewältigung sozialer und psychischer Probleme vermittelt werden.

2002 hat das Innenministerium Nordrhein-Westfalen ein Förderprogrammcontrolling zur qualitativen und quantitativen Erfassung der Arbeit in der Flüchtlingsberatung eingeführt und veröffentlichte erstmals einen detaillierten Bericht über die Tätigkeit der Beratungsstellen, die das Land im Rahmen des Förderprogramms "Soziale Beratung von ausländischen Flüchtlingen" fördert.

Diesen Bericht sowie die Fortschreibungen bieten wir Ihnen auf dieser Seite zum Download an.

Tätigkeitsberichte
Soziale Beratung