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Verfassungsschutz

Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat, der den Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Freiheit garantiert. Dieses unverzichtbare Grundrecht nehmen auch solche Personen, Vereine und Parteien in Anspruch, die den demokratischen Staat beseitigen und zum Beispiel durch ein totalitäres System ersetzen wollen. Solchen verfassungsfeindlichen Bestrebungen gilt es zu begegnen.

Zu den Instrumenten der wehrhaften Demokratie gehört die im Grundgesetz verankerte Tätigkeit der Behörden für Verfassungsschutz (Art. 73 Nr. 10 Buchstabe b und c und in Art. 87 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes - GG).

Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen

ist eine Abteilung im nordrhein-westfälischen Ministerium für Inneres und Kommunales.

Seine Aufgabe ist es,

Rechtsextremismus
Linksextremismus
islamistische Organisationen
ausländerextremistische Bestrebungen
Spionage und Wirtschaftsspionage

zu beobachten und abzuwehren.

Außerdem hat der Verfassungsschutz Aufgaben in den Bereichen

Geheimschutz
Scientology

Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen (VS NRW) nimmt damit eine wichtige Funktion bei der Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wahr. Sie ist ihren Feinden gegenüber tolerant, aber nicht hilflos ausgeliefert. Gegen Aktivitäten, die auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen, kann sich der Staat wehren. Die Instrumente reichen von der Strafverfolgung über Partei- und Vereinsverbote bis zur Feststellung, dass jemand bestimmte Grundrechte (z.B. Pressefreiheit oder Versammlungsfreiheit) verwirkt hat. Die Beobachtung und Bewertung durch den Verfassungsschutz spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Hinweis

Wenn im Informationsangebot des Verfassungsschutzes NRW Abbildungen von Zeichen verbotener Organisationen wiedergegeben werden, dann erfolgt dies im Rahmen der Aufklärungsarbeit über extremistische Bestrebungen.

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