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Normprüfung als Institution im Normsetzungsprozess

Ist eine Norm überhaupt erforderlich? Warum regelt sie den Sachverhalt so und nicht anders? Kann die Regelung befristet werden, und welche Kosten verursacht sie? Diese und andere Fragen stellt die beim Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen angesiedelte Stabsstelle Ressortübergreifende Normprüfung bei jedem neuen Vorschriftenentwurf. mehr>>

Aufgaben der Stabsstelle Normprüfung

Die Ressortübergreifende Normprüfung ist durch den Beschluss der Landesregierung vom 24. Oktober 2006 mit einer eigenständigen Aufgabenstellung und speziellen Verfahrensrechten ausgestattet worden. mehr>>

Verfahren zur Prüfung neuer Vorschriftenentwürfe

Das Verfahren der Normprüfung richtet sich nach den Vorgaben im Kabinettbeschluss vom 24. Oktober 2006. mehr>>

Kontakt zur Stabsstelle

Wenden Sie sich mit Fragen und Anregungen zum Thema Normprüfung direkt an die Stabsstelle unter normpruefstelle(at)mik.nrw.de.

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen leiden unter der Last von Überregulierung und unnötiger Bürokratie:

 

Die Normprüfung trägt dazu bei, die Selbstbestimmung in Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken:

 

 

 

Normprüfung