Förderplakette für Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen
"Ehrenamt bei Feuerwehr und Katastrophenschutz"
Die Förderung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz ist ein besonderes Anliegen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der vielen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist häufig nur deswegen möglich, weil viele private Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei aktiv unterstützen. Damit leisten sie einen besonders wichtigen und allgemeinwohlorientierten Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz.
Diese Arbeitgeber, die die ehrenamtlichen Tätigkeiten und Einsätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. durch großzügige Freistellungen von beruflichen Verpflichtungen fördern und würdigen, sollen nunmehr durch die öffentliche Auszeichnung mit der Förderplakette des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen eine herausragende Anerkennung und Wertschätzung erfahren.
Die Förderplakette wird jährlich durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen persönlich und in einem Festakt an die ausgezeichneten Arbeitgeber verliehen.
Wer kann ausgezeichnet werden?
- private Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen
- maximal 10 Unternehmen pro Jahr
Nach welchen Kriterien wird die Förderplakette vergeben?
- besondere Unterstützung der im Katastrophenschutz und bei den freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Weitere Einzelheiten zu Kriterien und Verfahren enthalten die Vergabegrundsätze (PDF-Format, 19,8 KB).
- Die Förderplakette wird auf Vorschlag verliehen.
Wer darf ein Unternehmen vorschlagen?
Vorschlagsberechtigt sind
- die regionalen/örtlichen Untergliederungen des Landesfeuerwehrverbands und der im Katastrophenschutz tätigen privaten Hilfsorganisationen
- die Arbeitgeberverbände
- die Gemeinden und Gemeindeverbände
Wie und wo sind die Vorschläge einzureichen?
- Ein Vorschlag sollte mit Vordruck (PDF-Format, 126 KB) erstellt und schriftlich eingereicht werden.
- Bei regionalen/örtlichen Untergliederungen:
- Einreichen des Vorschlags über die jeweiligen Landesverbände bzw. Interessenvertretungen
- Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden:
- Direkte Übersendung des Vorschlags an das Innenministerium NRW, - Referat 74 -, 40190 Düsseldorf
Welche Termine sind zu beachten?
- Vorschlagsfrist: 31.07. eines jeden Jahres
- Verleihung der Förderplaketten: jährlich nach dem 1.10. im Rahmen eines Festaktes
Wer entscheidet über die Vergabe der Förderplakette?
Eine Jury bestehend aus Vertretern des Innenministeriums, der privaten Hilfsorganisationen, der Arbeitgeberverbände, der Kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbandes
Wie werden die Auszeichnungen bekannt gegeben?
- im Internet unter www.im.nrw.de/foerderplakette
- mit Pressemitteilung des Innenministeriums (Pressemitteilungen abonnieren)













Preisträger




