Auflistung der erforderlichen Angaben
Die für die Verfahrensbeschreibung erforderlichen Angaben werden in § 8 Abs. 1 DSG NRW aufgelistet:
- Name und Anschrift der datenverarbeitenden Stelle
- Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- Art der gespeicherten Daten
- Kreis der Betroffenen
- Art der regelmäßig zu übermittelnden Daten, der Empfänger sowie Art und Herkunft regelmäßig empfangener Daten
- zugriffsberechtigte Personen oder Personengruppen
- technische und organisatorische Maßnahmen nach § 10
- Technik des Verfahrens, einschließlich eingesetzter Hard- und Software
- Fristen für die Sperrung und Löschung nach § 19 Abs. 2 und 3
- beabsichtigte Datenübermittlung an Drittstaaten nach § 17 Abs. 2 und 3
- begründete Ergebnisse der Vorabkontrollen nach § 10 Abs. 3 Satz 1
Darüber hinaus sind je nach Besonderheit des Verfahrens weitere Angaben denkbar. Nähere Einzelheiten enthält der Runderlass des Innenministeriums vom 12.12.2000.