Zensus 2011 auch in Nordrhein-Westfalen

Der Zensus kommt - auch in Nordrhein-Westfalen. In 2. Lesung hat der Landtag am 10. November 2010 die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Zensus geschaffen. MIt Blick auf die Situation der Städte und Gemeinden hat die Landesregierung dem Parlament ein Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 des Bundes (ZensG 2011) vorgelegt.
Das Gesetz wurde am 25. November 2010 veröffentlicht und ist somit am 26. November in Kraft getreten (Sie finden den Gesetzestext im rechten Boxbereich).
Das Ausführungsgesetz setzt Europa- und Bundesrecht um und regelt die Zuständigkeiten und die Organisation der Durchführung des Zensus 2011 in Nordrhein - Westfalen und berücksichtigt die Belange des Datenschutzes. Geregelt wird darin insbesondere der Belastungsausgleich für die Städte und Gemeinden. Grundlage hierfür war eine intensive Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Die Regierungskoalition hat nach einer Experten - Anhörung des Innen- und Kommunalpolitischen Ausschusses am 07. Oktober 2010 die dort vorgetragenen berechtigten Belange der Kommunen aufgenommen und den Belastungsausgleich für die Kommunen um ca. 8,7 Mio. € auf ca. 37,5 Mio. € erhöht.
Der Datenschutz bei der Durchführung des Zensus in NRW erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 1983 (Volkszählungsurteil). Die Mitarbeiter in den Erhebungsstellen und die Erhebungsbeauftragten unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Die Erhebungsstellen sind organisatorisch, räumlich und technisch von der übrigen Verwaltung abgeschottet.












Ausführungsgesetz Zensus 2011
