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Gemeindeprüfung in Nordrhein-Westfalen

Logo der Gemeindeprüfungsanstalt

Am 24.4.2002 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz zur Errichtung der Gemeindeprüfungsanstalt - GPAG - (GV. NRW, Nr. 12 vom 29.05.2002) verabschiedet. Mit Wirkung vom 01.01.2003 wurde die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Herne errichtet. Die Aufgabe der überörtlichen Prüfung der Kommunen wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr von den Bezirksregierungen und Kreisen, sondern von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW eigenverantwortlich wahrgenommen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales übt die Rechtsaufsicht über die Gemeindeprüfungsanstalt aus.

Grundlagen
Gemeindeprüfung