zum Inhalt springen zur Hauptnavigation springen zur Unternavigation springen zur Servicenavigation springen zur Fußnavigation springen zu den Seitentools springen

Kommunale Vergabegrundsätze

Bei kommunalen Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nach § 25 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) für die Kommunen die Vergabegrundsätze, die das Ministerium für Inneres und Kommunales bekannt gibt. Diese kommunalen Vergabegrundsätze wurden zuletzt durch den Runderlass vom 22.03.2006 festgelegt.

Die wichtigsten Bestandteile der kommunalen Vergabegrundsätze:

  • Wertgrenzenregelung: bis zu bestimmten Auftragswerten ist ohne Einzelbegründung die Durchführung von beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben zulässig
  • VOB-Bestimmungen sollen angewendet werden,
  • VOL-Bestimmungen werden zur Anwendung empfohlen,
  • Eigenbetriebe und kommunale Eigengesellschaften bleiben von den Vergabegrundsätzen befreit.

Konjunkturpaket II und Vergaberecht

Zur Beschleunigung von öffentlichen Aufträgen hat die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II am 03.02.2009 beschlossen, die Vergabeverfahren des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu vereinfachen. Diese Erleichterung wird bis zum 31.12.2012 verlängert. Damit ist es für die Gemeinden und Gemeindeverbände auch im Jahr 2012 möglich, die derzeit geltenden Wertgrenzen zu nutzen.

Weitere Vergabe-Erlasse

Eine Reihe weiterer Runderlasse des Landes Nordrhein-Westfalen werden den Kommunen zur Anwendung empfohlen:

  • Bevorzugte Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten (8.4.2004)
  • Präqualifizierungsrichtlinie (5.3.2009)
  • Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus Kinderarbeit (23.3.2010)
  • Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz (12.4.2010)
Grundlagen
Vergabegrundsätze