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Rahmenvorgaben Gestaltung bei Maßnahmen Konjunkturpaket II

Die Bundesregierung hat für Baumaßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes festgelegt, dass zur Information der Bürgerinnen und Bürger mit einheitlichen Bauschildern auf die Förderung hingewiesen werden soll. Die entsprechenden Gestaltungsvorgaben hierzu hat sie in einer Übersicht ("Styleguide") zusammengefasst.

Gestaltungsvorgaben Bundesregierung

Zudem hat auch die nordrhein-westfälische Landesregierung Gestaltungsrichtlinien dazu herausgegeben. Bei Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II ist demnach auf allen Bauschildern das im Styleguide enthaltene Logo "Wir in Nordrhein-Westfalen bauen mit" zu verwenden. Dies betrifft sowohl Baumaßnahmen des Landes als auch der Kommunen

Die Richtlinien erreichen Sie über die Links in der rechten Spalte dieser Seite.

Vorgaben Baustellenschilder