Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zum Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) des Bundes, der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung (VVZuInvG) und dem Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) haben die Landesregierung viele Fragen erreicht. Um die Antworten zu diesen Fragen auch anderen Interessierten zugänglich zu machen, sind sie in der hier veröffentlichten FAQ-Liste zusammengestellt. Fragen mit gleichem oder gleichartigem Inhalt sind dabei zusammengefasst. Fragen, die sich auf konkrete Sachverhalte in einzelnen Kommunen beziehen, werden abstrakt beantwortet. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt, wobei seit dem 14.4.2009 neue bzw. geänderte Antworten mit dem Änderungsdatum kenntlich gemacht sind.
Die einzelnen Themenbereiche sind
Längerfristige Nutzung/Nachhaltigkeit
Sonstige Infrastrukturinvestitionen
Förderzeitraum/Quotierung der Mittel
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunen durch die pauschale Bereitstellung der Mittel zum einen die Freiheit haben, die Mittel nach ihren örtlichen Bedürfnissen einzusetzen. Zum anderen haben sie aber auch die Pflicht, selbst sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für jede einzelne Maßnahme gegeben sind. Das Land wird sich hier auf eine Plausibilitätskontrolle beschränken, d.h. es wird offensichtlich nicht förderfähige Maßnahmen nicht an den Bund als laufende Maßnahme melden und diese an die Kommune zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen zurückgeben. Es ist zu empfehlen, dass jede Kommune ihre einzelnen Maßnahmen schon zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ihrer örtlichen Rechnungsprüfung vorab vorlegt, damit Zweifel an der Förderfähigkeit einer Maßnahme nicht erst am Ende der Maßnahme thematisiert werden, wenn die örtliche Rechnungsprüfung testieren muss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit vorliegen.













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