Zukunftspakt für die Kommunen
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Bund den Ländern und Gemeinden 10 Milliarden Euro für bedeutsame Investitionen zur Verfügung gestellt. In Verbindung mit dem am 01.04.2009 im Landtag verabschiedeten Investitionsförderungsgesetz NRW wurden dadurch in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 zusätzliche Investitionen in Höhe von 2,84 Milliarden Euro ermöglicht. An dieser Summe haben sich Land und Kommunen mit insgesamt 711 Millionen Euro beteiligt.
Der mit 2,38 Mrd. Euro weitaus größte Teil der Fördermittel (83,68%) wurde pauschal den Kommunen in NRW zugewiesen. Der Rest der Mittel, insgesamt 464 Millionen Euro, wurde für Investitionen des Landes in Hochschulen und Forschung eingesetzt.
Der Erfolg des Programms ist an den Zahlen zum Abschluss des Förderzeitraums am 31.12.2011 abzulesen:
Insgesamt wurden in NRW über 9.000 Projekte realisiert. Die für nachhaltige Investitionen in die Bildungsinfrastruktur (Anteil: 65%) und die Infrastruktur (35%) bereitgestellten Finanzhilfen wurden mit einer Quote von 99,9% nahezu vollständig in Anspruch genommen.
Weitere Informationen finden Sie in der Gesamtübersicht.
Schwerpunkt der Maßnahmen war die energetische Sanierung von Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden. Weitere Gelder flossen für Investitionen in Hochschulen und Forschung, in die Umrüstung von Schulen für den Ganztagsbetrieb und in den Bau von Sporthallen. Darüber hinaus konnte die Breitbandversorgung ausgebaut, Lärmschutz an kommunalen Straßen verbessert und medizinisches Gerät für Krankenhäuser beschafft werden. Die genaue Aufteilung auf die gesetzlich vorgegebenen Förderbereiche können Sie der Übersicht entnehmen.
Gesetzliche Grundlagen:
Weitere Informationen:
Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 3 Abs. 1 Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder an das Bundesinnenministerium der Finanzen vom 26.05.2009 - PDF-Format













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