Europäisches Beihilfenrecht ("Monti-Paket")
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 29. November 2005 ein Maßnahmenpaket ("Monti-Paket") zum Europäischen Beihilfenrecht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bei diesem dreiteiligen Maßnahmenpaket handelt es sich um:
Entscheidung der Kommission über die Anwendung von Artikel 86 Abs. 2 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen, die bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden (2005/842/EG). Diese Entscheidung wird auch als „Freistellungsentscheidung“ bezeichnet.
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden (2005/C 297/04).
Richtlinie 2005/81/EG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen.
Im Auftrag des Arbeitskreises III (Kommunale Angelegenheiten) der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat eine Arbeitsgruppe eine Handreichung zu dem Maßnahmepaket der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Anwendung des Europäischen Beihilferechts auf Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen ("Monti-Paket"), erarbeitet. Die Handreichung wurde vom Arbeitskreis III am 19. Juli 2006 gebilligt und den Ländern zur Anwendung empfohlen. Die Handreichung stellt eine Erläuterung zum Monti-Paket dar und gibt Hinweise für die praktische Anwendung.
Mit dem Monti-Paket befasst sich auch umfänglich ein Leitfaden vom Mai 2008 zur beihilferechtskonformen Finanzierung kommunaler Leistungen der Daseinsvorsorge. Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Er bietet eine Hilfestellung für den kommunalen Raum. Er enthält auch den Entwurf eines gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Erlass vom 30.05.2008, der sich mit den Zuständigkeiten hinsichtlich der regelmäßigen Kontrolle nach Artikel 6 der Freistellungsentscheidung befasst, ist mittlerweile im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (MBl. Nr. 18 S. 337 f. vom 30.05.2008) veröffentlicht.












Downloads
