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Unterstützung durch den Verwaltungsvorstand

Zur Leitung und Steuerung der Verwaltung mit ihren vielfältigen und oftmals umfassenden Aufgaben sieht die Gemeindeordnung einen Verwaltungsvorstand vor, der aus der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Kämmerin/dem Kämmerer besteht (§ 70 Gemeindeordnung - GO -).

Der Verwaltungsvorstand unterstützt die Bürgermeisterin/den Bürgermeister und wirkt insbesondere bei den Grundsätzen der Organisation der Verwaltung, der Planung von besonders bedeutsamen Vorhaben und bei der Aufstellung des Haushaltsplans mit.

Auch im Verwaltungsvorstand führt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister den Vorsitz. Ihre/seine Stimme gibt im Fall von Meinungsverschiedenheiten den Ausschlag.

Publikationen
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Kommunalrecht in Nordrhein-Westfalen - Gemeindeordnung, Kreisordnung und Auszüge aus weiteren Gesetzen
Grundlagen
Unterstützung durch Verwaltungsvorstand