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Wahlvorschläge für die Landtagswahl

Wahlvorschläge in den Wahlkreisen können von Parteien, einzelnen Wahlberechtigten und Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. der Landeswahlausschuss.

Wahlvorschläge