Direktwahl des Europäischen Parlamentes in Nordrhein-Westfalen
Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten im Rahmen und auf der Grundlage des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung nach mitgliedstaatlich-eigengesetzlichen Rechtsgrundlagen gewählt.
Für die Wahlperiode 2004 - 2009 wurden in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft insgesamt 732 Abgeordnete in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt und zwar aus der Bundesrepublik Deutschland 99, aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich je 78, aus Spanien und Polen je 54, aus den Niederlanden 27, aus Belgien, Griechenland, der Tschechischen Republik, Ungarn und Portugal je 24, aus Schweden 19, aus Österreich 18, aus Dänemark, der Slowakei und Finnland je 14, aus Irland und Litauen 13, aus Lettland 9, aus Slowenien 7, aus Estland, Zypern und Luxemburg 6 sowie aus Malta 5 Abgeordnete. Die Mandatsdauer ist europarechtlich auf fünf Jahre begrenzt.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes werden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre zeitgleich mit den Kommunalparlamenten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.










Grundlagen

Überblick


