zum Inhalt springen zur Hauptnavigation springen zur Unternavigation springen zur Servicenavigation springen zur Fußnavigation springen zu den Seitentools springen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie können durch das Anklicken der jeweiligen Fragen zur entsprechenden Antwort navigieren. Mit einem Klick auf das Zeichen "<" hinter jeder Antwort gelangen Sie zurück zur Liste der Fragen. Am Seitenende können Sie über das Dreick rechts unten auf der Seiten an den Seitenanfang zurückspringen.

Frage: Die Angaben zur Stiftung müssen im Stiftungsverzeichnis geändert werden. Wem teile ich diese Änderungen mit?

Antwort: Bitte teilen Sie Änderungen zum Stiftungsverzeichnis der zuständigen Bezirksregierung mit. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Stiftung.&nbsp; <

Frage: Ich möchte durch eine Stiftung gefördert werden. An wen muss ich mich wenden?

Antwort: Bitte richten Sie Ihren Förderungswunsch unmittelbar an die Stiftung. Die Stiftungsbehörden vermitteln keine Förderungen durch Stiftungen. <

Frage: Kann ich eine Förderung durch eine Stiftung bei der Stiftungsbehörde beantragen?

Antwort: Nein. <

Frage: Ich benötige eine Vertretungsbescheinigung zu einer Stiftung. Wo bekomme ich diese?

Antwort: Die Gebühr beträgt zwischen 10 und 250 EUR . Soweit sich die Bescheinigung auf eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftung bezieht, wird keine Gebühr erhoben. <

Frage: Ich suche eine bestimmte Stiftung und finde diese nicht im Stiftungsverzeichnis. Woran liegt das?

Antwort: Im Stiftungsverzeichnis sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen selbstständigen nichtkirchlichen Stiftungen gelistet. Kirchliche Stiftungen sind nicht vollständig aufgeführt. Unselbstständige Stiftungen (sog. Treuhandstiftungen) sind nicht enthalten. <

Frage: Kann ich das Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen in gedruckter Form erhalten?

Antwort: Nein, selbstständige Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen werden in einem elektronischen Stiftungsverzeichnis erfasst, welches nur über das Internet zugänglich ist (§ 12 Abs. 1 StiftG). <

Frage: Ich suche eine Stiftung die einen bestimmten Zweck fördert. Wie finde ich die?

Antwort: Bitte nutzen Sie die Suchfunktion im Stiftungsverzeichnis. Treffen Sie eine Auswahl z. B. nach dem Sitz (Ort), dem Zweck (vorgegebenen Zweck anklicken), der Postleitzahl etc. <

Frage: Ich benötige weitere Informationen zu einer Stiftung (z. B. Telefonnummer / E-Mail-Adresse). Kann ich diese bei Stiftungsaufsicht erfragen?

Antwort: Nein, bitte wenden Sie sich auf dem Postweg an die Stiftung. <

Frage: Im Stiftungsverzeichnis ist keine Homepage angegeben. Wo bekomme ich die Homepage-Adresse?

Antwort: Die Stiftung ist nicht verpflichtet eine Homepage einzurichten. Die Angabe der Homepage-Adresse erfolgt freiwillig. <

Download
FAQ