Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Frage: Die Angaben zur Stiftung müssen im Stiftungsverzeichnis geändert werden. Wem teile ich diese Änderungen mit?
Frage: Ich möchte durch eine Stiftung gefördert werden. An wen muss ich mich wenden?
Frage: Kann ich eine Förderung durch eine Stiftung bei der Stiftungsbehörde beantragen?
Frage: Ich benötige eine Vertretungsbescheinigung zu einer Stiftung. Wo bekomme ich diese?
Frage: Was kostet eine Vertretungsbescheinigung?
Frage: Ich suche eine bestimmte Stiftung und finde diese nicht im Stiftungsverzeichnis. Woran liegt das?
Frage: Kann ich das Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen in gedruckter Form erhalten?
Frage: Ich suche eine Stiftung die einen bestimmten Zweck fördert. Wie finde ich die?
Frage: Ich benötige weitere Informationen zu einer Stiftung (z. B. Telefonnummer / E-Mail-Adresse). Kann ich diese bei Stiftungsaufsicht erfragen?
Frage: Im Stiftungsverzeichnis ist keine Homepage angegeben. Wo bekomme ich die Homepage-Adresse?
Frage: Die Angaben zur Stiftung müssen im Stiftungsverzeichnis geändert werden. Wem teile ich diese Änderungen mit?
Antwort: Bitte teilen Sie Änderungen zum Stiftungsverzeichnis der zuständigen Bezirksregierung mit. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Stiftung. <
Frage: Ich möchte durch eine Stiftung gefördert werden. An wen muss ich mich wenden?
Antwort: Bitte richten Sie Ihren Förderungswunsch unmittelbar an die Stiftung. Die Stiftungsbehörden vermitteln keine Förderungen durch Stiftungen. <
Frage: Kann ich eine Förderung durch eine Stiftung bei der Stiftungsbehörde beantragen?
Antwort: Nein. <
Frage: Ich benötige eine Vertretungsbescheinigung zu einer Stiftung. Wo bekomme ich diese?
Antwort: Die Gebühr beträgt zwischen 10 und 250 EUR . Soweit sich die Bescheinigung auf eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftung bezieht, wird keine Gebühr erhoben. <
Frage: Ich suche eine bestimmte Stiftung und finde diese nicht im Stiftungsverzeichnis. Woran liegt das?
Antwort: Im Stiftungsverzeichnis sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen selbstständigen nichtkirchlichen Stiftungen gelistet. Kirchliche Stiftungen sind nicht vollständig aufgeführt. Unselbstständige Stiftungen (sog. Treuhandstiftungen) sind nicht enthalten. <
Frage: Kann ich das Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen in gedruckter Form erhalten?
Antwort: Nein, selbstständige Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen werden in einem elektronischen Stiftungsverzeichnis erfasst, welches nur über das Internet zugänglich ist (§ 12 Abs. 1 StiftG). <
Frage: Ich suche eine Stiftung die einen bestimmten Zweck fördert. Wie finde ich die?
Antwort: Bitte nutzen Sie die Suchfunktion im Stiftungsverzeichnis. Treffen Sie eine Auswahl z. B. nach dem Sitz (Ort), dem Zweck (vorgegebenen Zweck anklicken), der Postleitzahl etc. <
Frage: Ich benötige weitere Informationen zu einer Stiftung (z. B. Telefonnummer / E-Mail-Adresse). Kann ich diese bei Stiftungsaufsicht erfragen?
Antwort: Nein, bitte wenden Sie sich auf dem Postweg an die Stiftung. <
Frage: Im Stiftungsverzeichnis ist keine Homepage angegeben. Wo bekomme ich die Homepage-Adresse?
Antwort: Die Stiftung ist nicht verpflichtet eine Homepage einzurichten. Die Angabe der Homepage-Adresse erfolgt freiwillig. <










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