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Was ist zu tun, um die gewünschten Informationen zu erhalten?

Der Zugang zu amtlichen Informationen wird (nur) auf Antrag gewährt. Um die gewünschte Auskunft zu erlangen, muss daher ein - nach Möglichkeit schriftlicher - Antrag an die zur Auskunft verpflichtete Behörde gerichtet werden. Dieser Antrag muss hinreichend bestimmt sein, das heißt, es müssen einzelne Fälle oder Vorgänge etc. bezeichnet werden, in deren Zusammenhang Informationen vorhanden sein sollen.

Wie lange dauert es, bis die Informationen erteilt werden?

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