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Was kostet der Informationszugang?

Nicht jede Übermittlung von Informationen ist mit Kosten für die Bürgerin / den Bürger verbunden: so ist die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft ebenso gebührenfrei wie die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger in einfachen Fällen. Gegebenenfalls sind allerdings einzelne Auslagen, wie z. B. Kopierkosten, zu erstatten.

Bei umfangreicherem Verwaltungsaufwand sieht die Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW eine Mindestgebühr von 10 Euro vor. In Härtefällen kann auf Antrag von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise abgesehen werden.

Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen

Kosten