zum Inhalt springen zur Hauptnavigation springen zur Unternavigation springen zur Servicenavigation springen zur Fußnavigation springen zu den Seitentools springen

Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes

Nach der ursprünglichen Fassung des § 14 Abs.1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) waren die Auswirkungen des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten zu überprüfen. Der nebenstehende Bericht erstreckt sich dementsprechend auf den Zeitraum vom 1.1.2002 bis zum 31.12.2003.

Eine der zentralen Fragen des Berichts ist, ob die Bürgerinnen und Bürger das neue Instrument des IFG als Teil der bürgerschaftlichen Partizipation am Verwaltungshandeln genutzt haben.

Der vorliegende Bericht belegt, dass es für die Einführung eines verfahrensunabhängigen Informationszugangsrechtes durchaus einen Bedarf gab und gibt. Zum anderen belegt er, dass die öffentlichen Stellen durch ein voraussetzungsfreies Informationszugangsrecht hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes nicht übermäßig belastet wurden. Das Gesetz hat sich insgesamt bewährt.

Download Bericht
Evaluierung