zum Inhalt springen zur Hauptnavigation springen zur Unternavigation springen zur Servicenavigation springen zur Fußnavigation springen zu den Seitentools springen

Statistik - Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Seit Einführung der neuen Kommunalverfassung am 17.10.1994 wurden insgesamt 507 Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. In 99 Fällen machte sich der Rat das Bürgerbegehren zu eigen. In 158 Fällen ist es zu einem Bürgerentscheid gekommen.

Die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide befassten sich mit fast allen Themen der örtlichen Gemeinschaft. Die meisten Fälle bezogen sich auf Entscheidungen über

  • Erholungs-, Freizeit-, Sportangelegenheiten
  • Verkehrsangelegenheiten
  • Wohnungs-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten
  • Schulangelegenheiten und
  • Umwelt-, insbesondere Abfallentsorgungsangelegenheiten.

Die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen machen im Ländervergleich nach Bayern am häufigsten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Gebrauch.

Statistik