Überblick über die bisherige Rechtsprechung
Die Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen ist überwiegend zu § 26 Gemeindeordnung (GO NRW) ergangen. Da die Vorschrift des § 23 Kreisordnung (KrO NRW) bis auf die Quoren des Absatz 4 inhaltlich dem §26 GO NRW entspricht, kann die Rechtsprechung auch auf diese Vorschrift übertragen werden.
Die auf dieser Seite zum Download angebotene Broschüre stellt in einem Überblick die dem Innenministerium bekannte Rechtsprechung der nordrhein-westfälischen Gerichte in systematischer Folge der Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerbegehrens und -entscheides dar.
Themen der Rechtsprechung sind dabei u.a. die Form des Antrages, der Negativkatalog in Abs. 5 oder die Entscheidung des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.










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