Der elektronische Aufenthaltstitel

Am 1. September 2011 wird der neue elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Er löst den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und den Ausweisersatz in Papierform ab.
Der eAT hat die Größe einer Scheckkarte. Im Innern des Kartenkörpers befindet sich ein kontaktlos auslesbarer Chip, auf dem die persönlichen Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) sowie mögliche Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind.
Die Chip-Karte bietet zudem die Möglichkeit, die beiden Zusatzfunktionen „elektronischer Identitätsnachweis“ und „qualifizierte elektronische Signatur“ zu nutzen.
Ausführliche Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter der Adresse
Informieren Sie sich beispielsweise über
die Zusatzfunktion Identitätsnachweis
die Zusatzfunktion qualifizierte Signatur
Antworten auf die häufigsten Fragen.
Eine in verschiedenen Sprachen angebotene Broschüre fasst die wichtigsten Informationen verständlich zusammen.
Wenden Sie sich bei konkreten Nachfragen an die jeweils zuständige Ausländerbehörde. Die Voraussetzungen für die Beantragungen sind auf den Internetseiten der Behörden beschrieben.












