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Aktuelles

Stellungnahme von Minister Ralf Jäger im Innenausschusses des Landtags am 9. Juni 2011 zum Thema"Parteispenden Duisburg"

Reden Minister Jäger | 09.06.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesen Tagen ist gelegentlich darauf hingewiesen worden, dass ich in der Vergangenheit als Oppositionspolitiker hart nachgebohrt habe und mir sogar einen Spitznamen erworben habe. Und deswegen ist es auch in Ordnung, dass besonders beobachtet wird, wie ich nun damit umgehe, wenn bei mir nachgebohrt wird.

Beides ist in Ordnung: das Beobachten - auch das Nachbohren. Missstände muss eine Opposition aufdecken. Das ist ihr Job. Und das habe ich auch gemacht.

Es gilt aber: Kritik ohne Fakten geht nicht. Daher ist der entscheidende Unterschied, ob man Fakten hat oder ob man von anonymen Schreiben ausgeht - und dann angebliche Affären konstruiert.

Im Klartext: Ich bin nicht bestechlich. Es gibt kein illegales Spendensystem in Duisburg. Und schon gar nicht habe ich ein solches aufgezogen, unterstützt oder beflügelt.

Ich halte es für normal, dass ich auch als Politiker um Rat gefragt werde. Wer fragt nicht, ob ein anderer einen guten Arzt, einen soliden Handwerker oder auch einen kundigen Rechtsbeistand kennt. Empfehlungen sind in Ordnung. Empfehlung gegen Spenden niemals.

Einen Zusammenhang - wie behauptet - von Spenden und kommunalen Aufträgen hat es in Duisburg nicht gegeben. Das werde ich heute nochmals darstellen.

Ihnen liegt ein kurzer schriftlicher Bericht vor, der auf die Fragen eingeht, die in den Antragsschreiben der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion für die heutige Sitzung  benannt sind. Ungeachtet der Frage, ob eine originäre Berichtpflicht besteht, wenn - wie hier - Geschäftsbereiche der Landesregierung nicht betroffen sind sondern meine ehrenamtliche Tätigkeit, habe ich jedoch ein großes Interesse an Transparenz und will dem Wunsch nach einer ausführlichen Darstellung sehr gerne nachkommen.

Sie wissen, dass ich eigentlich eher ein Freund kurzer Darstellungen bin. Ich muss daher bereits zu Beginn um Nachsicht bitten, dass dieser Vortrag etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Hintergrund ist, dass in den letzten Wochen verschiedene Fragen, Thesen und Behauptungen aufgestellt worden sind. Das ist größtenteils außerhalb des parlamentarischen Raums geschehen und meist nicht direkt an mich sondern in der Regel über Medienvertreter. Ich will gerne versuchen auf alle diese Fragen heute einzugehen und damit auch die Gelegenheit nutzen, Sachverhalte richtig zu stellen.
 
1. Duisburger SPD erlangte keine Spenden aus der Krefelder Kanzlei

Kommen wir zuerst zur Behauptung eines angeblichen „Spendensystems“.

Vor einigen Wochen tauchten Medienberichte auf, in denen Vermutungen angestellt wurden, wonach einer Krefelder Anwaltskanzlei aufgrund ihrer Kontakte zur SPD Aufträge kommunaler Unternehmen zugeschanzt worden seien. Anschließend habe sich die Kanzlei für die Aufträge mit einer Spende bedankt. Es war die Rede von einem regelrechten "System", in welches ich persönlich verstrickt gewesen sein sollte. Konkret wurde mir vorgeworfen, Aufträge der Duisburger Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB), deren Aufsichtsratsvorsitzender ich bin, seien auf mein Zutun hin, an die Kanzlei vergeben worden.

Der Geschäftsführer der GfB, Herr Schachta, hat richtig gestellt, dass ich eine Krefelder Kanzlei auf seine Nachfrage hin genannt habe. Wie  bereits im Innenausschuss am 12.05.2011 dokumentiert, hat es dabei meinerseits den ausdrücklichen Hinweis gegeben, die Vergabe könne auch an andere Kanzleien erfolgen. Es wurde festgestellt, dass ich mit der zustande gekommenen Zusammenarbeit, den Auftragsumfang und die Honorarhöhe nicht befasst und darüber nicht informiert war. Das entsprechende Schreiben des Geschäftsführers der GfB Herrn Schachta ist den Obleuten des Innenausschusses am 13.05.2011 zugegangen.

Die FDP-Fraktion behauptet ein „illegales Parteispendensystem der SPD“ und fragt nach Beschuldigungen gegen den Minister für Inneres und Kommunales hierin „verwickelt“ gewesen zu sein. Die CDU-Fraktion behauptet eine „Dankeschön-Spendenaffäre der SPD-Duisburg.“ Hierzu ist festzustellen: es gab und gibt kein illegales Parteispendensystem der Duisburger SPD. Selbst wenn es einen solchen Versuch aus einer Anwaltskanzlei gegeben haben sollte, was wir nicht wissen, hätte dieser nicht funktioniert. Für meine Person gilt: Ich erhielt von der Kanzlei keine Spenden für die SPD und wusste auch nichts von einer Spendenabsicht.

Hierzu verweise ich auf meinen Bericht in der Innenausschusssitzung  am 12.05.2011. Hier wurde dargelegt, dass ich zu keinem Zeitpunkt in meinem Handeln durch finanzielle Zuwendungen an meine Partei beeinflussbar war und bin. Ein anderer als einen zeitlichen Zusammenhang zwischen den zurück überwiesenen Spenden und der Auftragsvergabe bei der GfB gab es nicht. Die Spendenquittungen wurden zurückverlangt und für nichtig erklärt.

In der Rechtsausschusssitzung am 16.05.2011 hat der Justizminister u.a. auch die Frage der rückerstatteten Spenden ausführlich dargestellt. In diesem Bericht heißt es:

„Nach § 25 Absatz 1 Satz 4 des Parteiengesetzes gelten unverzüglich nach ihrem Eingang zurückgeleitete Spenden als nicht von der Partei erlangt. Daher gab und gibt es insoweit keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Parteiengesetz.“

Eine „Dankeschön-Spendenaffäre der Duisburger SPD“, wie sie die CDU-Fraktion behaupten  will, oder ein „illegales Parteispendensystem“ der SPD - ganz allgemein - wie es die FDP behauptet, gab es nicht.

Kommen wir nun zum Kern und Auslöser der Behauptungen und öffentlichen wie anonymen Beschuldigungen.
 
2. Auseinandersetzungen innerhalb einer Krefelder Anwaltskanzlei

Kern und Auslöser von Mutmaßungen und Beschuldigungen ist der Streit von Anwälten innerhalb einer Krefelder Anwaltskanzlei. Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass die handelnden Akteure in der Kanzlei sich offenbar gegenseitig schwer belasten. Wie Ihnen bekannt ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreue.

Ohne den Ermittlungen der zuständigen Behörden vorgreifen zu wollen, ist es zu vermuten, dass die Aussagen dieser Streitparteien in hohem Maße interessengesteuert sein können. Ich erlaube mir als Außenstehender dieses Streits ehemaliger Kanzlei-Partner aber kein Urteil zu den tatsächlichen Geschehnissen innerhalb dieser Kanzlei. Wir sollten in der öffentlichen Diskussion Zurückhaltung üben und die Prüfung der Ereignisse den zuständigen und unabhängigen Stellen, hier vor allem der Justiz überlassen.

In den letzten Wochen versuchten politische Akteure aber auch vereinzelt Medienvertreter bestimmte Verdächtigungen aus diesem kanzleiinteren Streit als belastbare Fakten darzustellen.  

Es gibt Versuche, die möglicherweise interessengesteuerten Aussagen der Streitparteien der Krefelder Anwaltskanzlei zu nutzen. Das mag parteipolitisch opportun sein. Das erzeugt jedoch keine wirkliche Faktenlage. Ich warne davor sich mittels einer vermeintlichen Faktenlage instrumentalisieren zu lassen.
 
3. Umfassende Information des Innenausschusses

Einige Anmerkung zu meiner Information gegenüber dem Parlament.

Aus eigener Initiative heraus habe ich den Innenausschuss am 12.05.2011 über die Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem anhängigen Rechtsstreit in einer Krefelder Anwaltskanzlei unterrichtet. Es lag hier lediglich ein Antrag für eine Aktuelle Viertelstunde der FDP unter dem Titel: „Kann man sich Mandate bei der Duisburger SPD kaufen?“ vor. Ich hielt es auf Grund der - öffentlichen Berichterstattung über das Geschäftsgebaren der Kanzlei und Mutmaßungen, dass hierbei auch Geld an die Duisburger SPD geflossen sei - für wichtig, von mir aus - auch ohne Aufforderung - zu berichten. Zusätzlich habe ich anliegend zu dem in meinem schriftlichen Bericht benannten Schreiben vom 13.05.2011 an die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen  ergänzende Informationen sowie Ablichtungen mir vorliegender Dokumente diesen überlassen. Damit habe ich auch das dargestellt war ich längst vorher in Gesprächen mit Journalisten bereits öffentlich gemacht habe. Hierüber ist auch vor der Innenausschusssitzung in der Presse berichtet worden.
In der CDU-Pressemitteilung vom 12.05.2011 wurde jedoch der Versuch unternommen, eine Legende aufzubauen, Zitat: „Entgegen seiner Ankündigung hat der Innenminister keine Transparenz geschaffen“ Diese Bewertung ist wie gerade dargestellt substanzlos und falsch. Weiter wurde in der CDU- Pressemitteilung vom 13.05.2011 versucht, den Eindruck zu erwecken, Ralf Jäger habe - Zitat: „verharmlost“ und „Informationen unterschlagen“. Diese Anschuldigungen sind ebenfalls falsch.
Die falschen Anschuldigungen verfolgen aber politische Zwecke. Dankenswerterweise offenbaren die Autoren dies selber, indem sie in der eigenen Pressemitteilung einräumen, dass es ihnen allein darum gehe, die Glaubwürdigkeit des Ministers anzugreifen. Hierzu das Zitat aus der CDU-Pressemitteilung vom 13.05.2011: „Erwischt, Herr Innenminister! Ihre Glaubwürdigkeit ist dahin!“ Damit haben die Autoren die Motive ihrer Angriffe auf mich selber enttarnt.

Neben der Motivlage offenbart die Pressemitteilung der CDU vom 13.05.2011 aber auch die Widersprüchlichkeit ihres Vorwurfs. Hierzu ist die Presseerklärung genau  zu lesen. Einerseits wird der Vorwurf der „Informations-Unterschlagung“ erhoben. Andererseits stellt die CDU-Fraktion hier selber fest, dass diese angeblich unterschlagenen Informationen am 12.05.2011 - Zitat -  „bereits öffentlich bekannt“ waren. Kann man etwas unterschlagen, was bekannt ist?

Am 03.06.2011 wird ein Sprechzettel der CDU-Fraktion im Rahmen eines Pressegesprächs verbreitet, in dem erneut vorgegeben wird, der Minister habe einen Teil der Wahrheit vor dem Innenausschuss verschwiegen. Fest steht: Eine der Behauptungen aus den Presseerklärungen der CDU-Fraktion muss falsch sein.

Hier sei nochmals klargestellt: Die Aussage, dass die betreffenden Informationen bereits vor der Innenausschusssitzung am 12.05.2011 bekannt waren, ist zutreffend. Die Aussage des „Verschweigens“ oder „Korrigierens“ dagegen ist falsch! Zu diesem Urteil ist auch das Landgericht Köln gekommen, dem der Sachverhalt vollständig einschließlich des Protokolls der Innenausschusssitzung vom 12.05.2011 vorlag.

Ich habe im Innenausschuss am 12.05.2011 folgendes zutreffend geschildert:

"Ich bin ihm in meinem Leben 20 bis 30 Mal bei Parteiveranstaltungen begegnet, so wie ich Hunderten anderen SPD-Mitgliedern auch begegnet bin."

Ferner habe ich Ihnen gegenüber am 13.05.2011 zutreffend ausgeführt:  

"Wie ich gegenüber Journalisten bereits geschildert habe, erinnere ich mich an zwei Gespräche mit Herrn Vauth in der Krefelder Kanzlei. Das Thema des einen Gesprächs war die Frage, wie ein Landratskandidat sich im Internet präsentieren kann. ... Ferner habe ich eine Rechtsauskunft zu einer Straßenverkehrsangelegenheit ('Telefonieren am Steuer') erhalten."

Die CDU-Fraktion räumt mittlerweile - ausweislich eines Sprechzettels zu einem Pressegespräch am 03.06.2011 - wieder ein, dass keine Informationen zurückgehalten wurden - sondern vielmehr im Vorfeld der Ausschusssitzung bereits presseöffentlich waren. Hier wird ein CDU-Abgeordneter wie folgt zitiert:

„Noch in derselben Sitzung erhielt ich einige Minuten später - aber bereits während eines anderen Tagesordnungspunktes - den Hinweis, Herr Jäger habe sich von Journalisten den Vorhalt gefallen lassen müssen, er habe sich ihnen gegenüber vor der Sitzung in Sachen Vauth weitergehend geäußert.“

Damit wird seitens CDU-Fraktion selber der Nachweis geführt, dass für die CDU-Fraktion bereits während der Sitzung klar war, dass von mir sehr transparent alle Kontakte zur Krefelder Anwaltskanzlei, an die ich mich erinnern kann, dargestellt worden waren.

Es mag an Unvermögen bei den Fragestellern gelegen haben können, präzise Fragen  nach Sachverhalten zu stellen. Die Sachverhalte waren von mir in Gesprächen mit mehreren Journalisten vor dem 12.05.2011 jedenfalls medienöffentlich gemacht worden. Ich habe, musste und wollte nichts verbergen. Aus dem Unvermögen der Fragesteller nun ein „erwischt!“ ableiten zu wollen, überführt die Autoren der CDU-Fraktion jedoch - wie gezeigt -  selber.
 
4. Empfehlung der Krefelder Rechtsanwaltskanzlei

Gerne möchte ich nun auf die Frage eingehen, wie der Hinweis auf die Krefelder Kanzlei bei der GfB erfolgte. In einer Pressemitteilung vom 12.05.2011 wird gefragt: „Seit wann und wem hat Jäger den Rechtsanwalt Vauth zur Beratung oder als Gutachter empfohlen?“ Diese Frage wurde präzise bereits am Vortag im Innenausschuss beantwortet. Da ich selber keine Erinnerung an das Gespräch vor fast 3 Jahren habe, hatte ich aus der Erklärung des Geschäftsführers der GfB, Herrn Schachta, diesbezüglich zitiert:

„In einem Gespräch zur Vorbereitung einer Aufsichtsratsitzung im Oktober 2008 hatte der  Geschäftsführer der GfB, Herr Schachta, den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jäger, um einen Hinweis gebeten, in wie weit er in der komplizierten Rechtslage des kommunalen Wirtschaftsrechts eine geeignete Kanzlei kenne. Hier empfahl Herr Jäger eine Krefelder Kanzlei, verbunden mit dem wörtlichen Hinweis „ob Sie diese Kanzlei oder eine andere nehmen, sei ihm egal. (…) Über die tatsächlich zustande gekommene Zusammenarbeit, den Auftragsumfang und Honorarhöhe war Herr Jäger im Weiteren nicht befasst und nicht informiert“.

Die Frage der CDU-Fraktion war sowohl hinsichtlich des Zeitpunktes wie auch hinsichtlich des Adressaten klar beantwortet. Die CDU-Fraktion will jedoch mit der Pressemitteilung vom 12.05.2011 den Eindruck erwecken, ihre Frage sei nicht beantwortet worden. Dies ist ausweislich des Protokolls der Innenausschusssitzung vom 12.05.2011 jedoch falsch.

In einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 12.05.2011 wird gefragt - Zitat: „Wieso wurde ein Krefelder Anwalt dessen Fachgebiet Ehe- und Familienrecht ist kommunalen Unternehmen als Spezialist für kommunales Wirtschaftsrecht empfohlen?“ Hierzu ist nochmals auf die Erklärung des Geschäftsführers der GfB, Herrn Schachta vom 09.05.2011 zu verweisen. Hierin wird klar gestellt, dass der Geschäftsführer der GfB nach einer „geeigneten Kanzlei“ und nicht nach einem „geeigneten Anwalt“ gefragt hat. Die Krefelder Kanzlei wies seinerzeit u.a. folgende besondere Schwerpunkte aus: Arbeitsrecht, Kommunalrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Vergaberecht und weiteres. Insoweit münzt die Presseerklärung der CDU vom 12.05.2011 die Empfehlung einer Kanzlei in die Empfehlung eines Anwaltes um, um hieraus eine unsachgemäße Empfehlung ableiten zu können. Die CDU-Fraktion verfälscht also bewusst das Objekt der Empfehlung.

Die CDU-Fraktion verfälscht aber auch den Adressaten der Empfehlung. Ich zitiere hierzu die Frage aus der CDU- Pressemitteilung vom 12.05.2011:

„Wieso haben Sie als Duisburger SPD-Unterbezirksvorsitzender Duisburger kommunalen Unternehmen, die einen Spezialisten für kommunales Wirtschaftrecht suchten, einen Krefelder Anwalt empfohlen, […]?“

Die CDU-Fraktion versucht unzulässig, die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden einer kommunalen Gesellschaft mit einem ehrenamtlichen Parteiamt zu vermengen. Dies ist klar zurückzuweisen, zumal der CDU-Fraktion die Umstände der Benennung der Kanzlei durch den Bericht der GfB von Herrn Schachta vom 09.05.2011 im Rahmen eines Gesprächs zur Vorbereitung einer Aufsichtsratsitzung im Oktober 2008 bereits bekannt war.

Die CDU-Fraktion fragt dennoch in der Pressemitteilung vom 12.05.2011 weiter - Zitat:  „Gibt es in Duisburg keine Fachanwälte für kommunales Wirtschaftsrecht?“ Zu der Frage, welche Anwaltsleistungen im Duisburger Stadtgebiet zu erhalten sind, kann die jeweilige Anwaltskammer Auskunft geben. Wie Sie alle wissen sieht unser Vergaberecht keineswegs vor, dass kommunale Betriebe nur Aufträge an Unternehmen im Stadtgebiet vergeben sollten. Obschon man viel Verständnis für ein Stärken der jeweils örtlichen Wirtschaftsbetriebe haben kann, so wissen wir doch alle, dass eine solche Beschränkung in hohem Maße vergaberechtlich angreifbar wäre. Insoweit darf bei Vergabeentscheidungen nicht das Ortsprinzip entscheidend sein, sondern die fachliche und wirtschaftliche Geeignetheit. Diese Meinung wird ganz offensiv auch aus den Reihen der CDU formuliert.

Dass eine mögliche Geeignetheit der Krefelder Kanzlei anzunehmen war, ist  dem Artikel: „Krefelder Kanzlei Vauth bekam auch Empfehlung von CDU-Ratsherr Enzweiler“ im Internetportal „Der Westen“ vom 31.05.2011 zu entnehmen. Dort wird die Aussage des CDU-Ratsherrn Rainer Enzweiler wiedergegeben, der die Krefelder Kanzlei einem städtischen Unternehmen für ein Gutachten empfohlen hatte. Der CDU-Ratsherr wird hier mit der Aussage zitiert:

„Die Empfehlung fiel auf rein fachlicher Basis. Eine renommierte Kanzlei, die ich für kompetent hielt…..,“

so Rechtsanwalt, Notar und CDU-Stadtrat Rainer Enzweiler. Ich stelle fest: Die Einschätzung, dass die Kanzlei damals aus fachlicher Sicht geeignet erschien, war - wie dargelegt - auch in den Reihen der CDU verbreitet.

In der Pressemitteilung des CDU-Landesverbandes vom 27.05.2011 wird die Frage gestellt: „Hat es bei weiteren Gelegenheiten Empfehlungen für die Krefelder Kanzlei durch Sie gegeben?“ Hierzu ist festzustellen, dass der Hinweis bei der GfB auf Nachfrage des Geschäftsführer Herrn Schachta vor knapp drei Jahren erfolgt ist. Ich selber habe hieran keine Erinnerung, zweifle aber keinesfalls an der auch schriftlich vorgelegten Beschreibung von Herrn Schacha hierzu. An diese oder weitere Empfehlungen habe ich selber aber keine Erinnerung. Zu der Frage, ob es auch andere Empfehlungen - auch aus der CDU-Duisburg - gegeben habe, entzieht sich meiner Kenntnis
 
5. Nicht erlangte Spenden an die Duisburger SPD

Gerne will ich noch einmal auf die nicht erlangten Spenden an die Duisburger SPD eingehen. Die CDU-Fraktion fragt in einer Pressemitteilung vom 12.05.2011 - Zitat: „Wieso kommt ein Krefelder Anwalt dazu SPD Duisburg namhafte Beiträge zu spenden?“

Hierzu ist festzustellen, welche Person tatsächlich Spenden veranlasst hat, ist unklar. Fest steht nur, dass die Spenden von den Konten der Kanzlei überwiesen wurden. Wie dargestellt wurde, entstand durch Eingaben der vermeintlichen Spender eine Unklarheit darüber, ob sie der SPD spenden wollten. Wer die - dann rück abgewickelte - Spendenzahlung ursprünglich veranlasste, ist nicht bekannt. Da die Spenden jedoch klar Namen und Konten zuzuordnen waren - und damit nicht anonym waren - sind sie rückerstattet und die Spendenquittungen für nichtig erklärt worden.

Die CDU-Fraktion fragt weiter- Zitat: „Wäre es nicht naheliegender der Krefelder SPD zu spenden?“ Vollständigerweise weise ich darauf hin, dass die Frage zu einem Spendenmotiv sich korrekterweise an die Anwaltskanzlei selber richten muss. Die genaue Motivlage von Spendern können nur die Spender selber darstellen.

Grundsätzlich ist für den Empfänger einer Spende Folgendes festzuhalten: Spenden haben einen allgemeinen unterstützenden Charakter. Sie dürfen nicht den Charakter und auch nicht den Anschein eines Geschäfts besitzen. Bei Spenden, die eine Partei entgegennimmt, muss diese annehmen, dass sie einen allgemein unterstützenden Charakter für die politische Arbeit und staatspolitische Aufgabe der Partei haben. Sobald Spenden jedoch den Anschein erwecken, dass die Spender damit konkrete Erwartungen verbinden, verlieren diese den Charakter einer Spende.

Da die CDU-Fraktion wie auch der CDU-Landesverband fortgesetzt von einer erfolgten Spende ausgehen, erinnere ich an die Sitzung des Rechtsausschusses am 16.05.2011. Hier hatte der Justizminister festgestellt:

„Nach § 25 Absatz 1 Satz 4 des Parteiengesetzes gelten unverzüglich nach ihrem Eingang zurückgeleitete Spenden als nicht von der Partei erlangt. Daher gab und gibt es insoweit keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Parteiengesetz.“
Dessen ungeachtet zitiert der CDU-Generalsekretär in einer Presseerklärung des CDU-Landesverbandes vom 27.05.2011 eine Strafanzeige der Rechtsanwälte Dr. Stöber, Oehring, Wittmann, Jellacic, Lommetz & Kollegen vom 01.03.2009, nach der „ein Herr Jäger der SPD, Unterbezirk Duisburg“ Rechtsanwalt Vauth gebeten haben soll, den Eingang von zwei Parteispenden in Höhe von 3.000 und 6.000 Euro zu klären.“ Der Generalsekretär des CDU-Landesverbandes fragt hier, ob diese Behauptung zutreffend sei.
Dies wird klar verneint. Als ehrenamtlicher Vorsitzender ist es nicht meine Aufgabe, mich um Buchungs- oder Buchführungsfragen meiner Parteigliederung zu kümmern. Ich bin nicht mit Fragen der Kassenführung befasst. Hinsichtlich der weiteren Frage in der Presseerklärung des CDU-Landesverbandes vom 27.05.2011, ob es weitere Spenden an die SPD direkt oder aus dem Umfeld Vauths bzw. der Rechtsanwaltskanzlei gegeben haben könne, ist festzustellen: Weitere Überweisungen von Herrn Vauth oder anderen Anwälten dieser Kanzlei an die Duisburger SPD hat es nicht gegeben. In diesem Zusammenhang erinnere ich an meine Ausführungen im letzten Innenausschuss am 12.05.2011, wo ich dargelegt hatte, dass die Geschäftsführung der SPD-Duisburg überprüft hat, ob sonst zu irgendeinem Zeitpunkt von Personen dieser Kanzlei an die Duisburger SPD gespendet wurde. Dies konnte nicht festgestellt werden.
Da der CDU-Landesverband aber offenbar Unterlagen der Kanzlei Dr. Stöber, Oehring, Wittmann, Jellacic, Lommetz & Kollegen sowie möglicherweise weitergehende Erkenntnisse vorliegen, möge der CDU-Landesverband NRW bitte definieren, welche Personen er alles - Zitat - „zum Umfeld“ der Kanzlei zählt, um dies zweifelsfrei bestätigen zu können.
 
6. Bewertung der Gutachten der Krefelder Kanzlei für die GfB

Kommen wir nun zu Fragen, die die Bewertung der Gutachten der Krefelder Kanzlei für die GfB betreffen. Hier will ich zunächst auf die Frage der CDU-Fraktion in ihrer  Pressemitteilung vom 12.05.2011 eingehen - ich zitiere: „War Jäger bekannt, dass der Autor eines Großteils dieser Gutachten der Sohn des Weseler SPD-Unterbezirksgeschäftsführer ist?“

Die Antwort lautet: Nein. Wie der CDU-Fraktion bereits seit der Innenausschusssitzung  vom 12.05.2011 durch den dort zitierten Bericht des Geschäftsführers der GfB Herrn Schachta vom 09.05.2011 bekannt ist, war dies nicht der Fall. In dem Bericht heißt es:

„Über die tatsächlich zustande gekommene Zusammenarbeit, den Auftragsumfang und Honorarhöhe war Herr Jäger im Weiteren nicht befasst und nicht informiert.“

Der CDU-Fraktion lag folglich auch hier die Antwort bereits vor.

In meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der GfB war ich mit den Gutachten der Krefelder Anwaltskanzlei- wie dargestellt - nicht befasst. Erst nach der ersten Berichterstattung habe ich diese Gutachten angefordert und am 11.05.2011 überstellt bekommen. Auf Grund der aktuellen Presseberichterstattung habe ich als Aufsichtsratsvorsitzender der GfB eine unverzügliche Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erbeten. Diese sollte klären, ob die Vergabe ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse der GfB erfolgt ist und eine Angemessenheit der Leistungen der Anwaltskanzlei gegeben ist. Über meine Vorgehensweise als Aufsichtsratsvorsitzender habe ich in der Innenausschusssitzung am 12.05.2011 bereits berichtet.

Das Ergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lag am 18.05.2011 vor. Die GfB berichtete hierüber am 23.05.2011 in einer Presserklärung. Bereits in einer Presseerklärung vom 24.05.2011 bewertet die CDU-Fraktion das am Vortag in Duisburg von der Gesellschaft für Beschäftigung (GfB) vorgestellte Gutachten zu „Kostennoten Dezernat RA Lothar Vauth“ als „Gefälligkeitsgutachten“. Hierbei  behauptet die CDU-Fraktion, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Qualität der Gutachtens nicht geprüft habe und  ich sowie die GfB die Öffentlichkeit irreführen wollten.
Die CDU-Fraktion unterschlägt jedoch in ihrer Presseerklärung vom 24.05.2011 das eigentliche Ergebnis der Prüfung. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat in ihrer Untersuchung vom Vortag nämlich folgendes festgestellt - ich zitiere:
„Auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen sowie eigener Internetrecherchen u.a. zu den in dem WAZ-Artikel erhobenen Plagiatsvorwürfen kommen wir zu folgendem Ergebnis:
Die Anzahl der in den uns vorliegenden fünf Kostennoten über insgesamt EURO 17.374,00 brutto angesetzten Bearbeitungsstunden halten wir im Hinblick auf die dafür geleisteten und uns vorliegenden Ausarbeitungen verschiedener Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stöber, Oehring, Vauth & Partner, Krefeld, nicht für unangemessen hoch.  Die Höhe des jeweils angesetzten Stundensatzes von EURO 200,00 (netto) halten wir ebenfalls für nicht unangemessen hoch.
An den in dem WAZ-Artikel genannten Stellen enthält die Ausarbeitung zur Sprachförderung lediglich einige wenige unwesentliche Sätze aus den genannten Internetquellen. Die Internetquellen haben teilweise ihrerseits andere Internetquellen (Pressemitteilungen) wörtlich übernommen.
Aus unsere Sicht hatte die Geschäftsführung der GfB keinen Anlass, die Qualität der anwaltlichen Ausarbeitungen zu bezweifeln und/oder den Versuch zu unternehmen, die in Rechnung gestellten Vergütungen zu mindern.“  
Soweit das zitierte Ergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Im Weiteren fordert die CDU-Fraktion mich als GfB-Aufsichtsratsvorsitzenden auf - ich zitiere: „Stellen Sie die Gutachten der Staatsanwaltschaft zur Prüfung zur Verfügung - und zwar der Staatsanwaltschaft in Duisburg.“
Unabhängig von der Einschätzung der Wirtschaftsprüfer bin ich durch meine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender und die damit verbundene gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der GfB gegenüber gehindert vertrauliche Geschäftsunterlagen des Unternehmens ohne weiteres weiter zu geben. Aufrufen zum Rechtsbruch kann ich nicht folgen.
Interessant erscheint jedoch die Frage, warum die CDU-Fraktion nicht selber die Unterlagen weiterreicht, die sie von der GfB besitzt - schließlich zitiert die CDU-Fraktion umfangreich aus dem Gutachten der Wirtschaftsprüfer, die die GfB beauftragt hat. Übrigens: auch hier verkürzt die CDU-Fraktion unzulässig. Nicht ich habe ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben, dies kann ich nach GmbH-Recht auch gar nicht, sondern die Geschäftsführung der GfB. Die CDU-Fraktion stellt dies unzutreffend am 24.05.2011 dar, obschon ihr durch den Bericht der Innenausschusssitzung bekannt war, dass der Aufsichtsratsvorsitzende dies nur anregen kann - Vergaben aber durch die Geschäftsführung erfolgen.
Abgesehen von dem unzulässigen Ansinnen der CDU-Fraktion an mich, als Aufsichtsratsvorsitzender vertrauliche Geschäftsunterlagen weiter zu reichen,  wirft auch die Aufforderung  der CDU-Fraktion, die Gutachten der Staatsanwaltschaft Duisburg oder Düsseldorf - und nicht anderen! - zur Verfügung zu stellen, rechtsstaatlich höchst ernste Fragen auf. Die Vorstellungen einer von der CDU-Fraktion angeregten politischen Staatsanwaltschaft greifen die Grundfeste unserer Gewaltenteilung und unseres Rechtsstaates an. Für die Landesregierung jedenfalls halte ich Folgendes fest: Dem nunmehr wiederholt vorgetragenen Ansinnen der CDU-Landtagsfraktion, eine politische Staatsanwaltschaft einzurichten, werden wir nicht nachkommen. Diese Landesregierung hält weiter an der Unabhängigkeit der Justiz fest. Es kann nicht sein, dass nach den jeweiligen Wünschen politischer Fraktionen Staatsanwaltschaften von Ermittlungen abgezogen oder andere beauftragt werden. Wir vertrauen  weiterhin auf die politisch unabhängige Zuordnung von Ermittlungsverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft.
 
7. Zusammentreffen mit Vertretern der Krefelder Kanzlei

Kommen wir nun zu Gesprächen und möglichen Begegnungen, die ich mit Vertretern der Krefelder Anwaltskanzlei hatte oder gehabt haben soll. Ausweislich eines Sprechzettels zu einem Pressegespräch der CDU-Fraktion vom 03.06.2011 gibt es den unzutreffenden „Vorwurf“ - wie die CDU dies selber nennt -, dass es zwischen mir und Vertretern der Anwaltskanzlei mehr Treffen gegeben haben soll, als die beiden Gespräche in der Krefelder Kanzlei. Die CDU-Fraktion unterschlägt damit erneut bewusst meine bereits im Innenausschuss am 12.05.2011 dargestellte Möglichkeit von Zufallsbegegnungen. Damit stellt die CDU-Fraktion Behauptungen wider besseres Wissen auf und konstruiert „Vorwürfe“ - wie sie es ausweislich des eigenen Sprechzettels auch selbst bezeichnet.
Die CDU-Landesgeschäftsstelle versucht die konstruierten „Vorwürfe“ der CDU-Fraktion zu flankieren. In einer Presseerklärung des CDU-Landesverbandes vom 27.05.2011 wird gefragt, ob die Aussage des ehemaligen Kanzleimitglieds Lukas Siebenkotten zutreffend ist, dass es möglicherweise eine Begegnung mit ihm und Herrn Vauth gegeben habe. Ich  habe stets - so auch im Innenausschuss am 12.05.2011 - darauf hingewiesen, dass es am Rande einer Parteiveranstaltung zu einer "Zufallsbegegnung" gekommen sein könnte. Ich kann mich aber an ein solches Treffen nicht erinnern. Das Menschen mir erzählen, was sie beruflich machen, halte ich nicht für ungewöhnlich. Ungewöhnlich wäre jedoch, wenn bei einem möglichen Zufallstreffen Gespräche über Spenden und kommunale Aufträge geführt worden wären. Dies schließe ich definitiv aus.
Entgegen der Behauptung der CDU-Fraktion in ihrer Presseerklärung vom 27.05.2011 erkenne ich keinen Widerspruch der bisherigen Aussagen von Herrn Siebenkotten und einer Pressemitteilung der SPD-Duisburg vom 26.05.2011 in der zutreffend festgehalten wird - ich zitiere:
„Es hat auch keine Gespräche mit Herrn Vauth und anderen Vertretern der Kanzlei gegeben, bei denen es um die Vergabe von Aufträgen für die Kanzlei gegangen ist.“
Hiermit ist auch die Frage in der Presseerklärung des CDU-Landesverbandes vom 27.05.2011 beantwortet, warum hier keine Unterlassungsverfügung zu erwirken ist.
Die Aussagen von Herrn Siebenkotten sind bislang vollkommen durch das gedeckt, was ich gegenüber diesem Ausschuss dargestellt habe:
Lukas Siebenkotten erklärt in der  WDR-Sendung Westpol am 29.05.2011 offenbar auf eine nicht dokumentierte Frage zum Thema Akquisecharakter des Treffens folgendes. Ich zitiere die ausgestrahlte Antwort von Herrn Siebenkotten:

„Also insgesamt war das Gespräch - soweit ich mich erinnere - relativ kurz. Ähm - aber - ähm, ähm, ich würde das jedenfalls so empfinden, als sei klar dargestellt worden, was wir zu leisten in der Lage waren und sind als Kanzlei und - ja - insofern kann man schon sagen - ähm, dass das auch Akquisecharakter hatte - ja.“  

Die bisherigen Ausführungen von Herrn Siebenkotten decken sich mit dem, was ich hierzu stets ausgeführt habe. Auch wenn ich mich selbst nicht daran erinnere, so habe ich keinen Zweifel an der Möglichkeit des bislang von Herrn Siebenkotten geschilderten Zusammentreffens. Herr Siebenkotten führt aus, dass es primär um Parteithemen der SPD am Niederrhein gegangen sei. Dies spricht offenkundig für die von mir für möglich gehaltenen Zufallsbegegnungen im Rahmen von Parteiveranstaltungen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass oft gefragt wird, was jemand beruflich macht, wenn Menschen sich treffen. Das ist keineswegs ungewöhnlich. Es mag sein, dass die Kanzleivertreter in diesem möglichen Gespräch bereits einen Akquisecharakter gesehen haben. Ich fühlte mich keinesfalls akquiriert, sonst würde ich mich daran sicher erinnern.

Den einzigen Hinweis auf unwahre Behauptungen in diesem Zusammenhang habe ich bislang dem Schriftsatz der Rechtsanwälte Dr. Stöber, Oehring, Wittmann Jellacic, Lommetz & Kollegen vom 23.05.2011 entnommen. Aus dem Schreiben, das vom Rechtsanwalt Stephan Jellacic unterschrieben ist, geht nicht hervor, wer konkret behauptete, dass man bei einem Zusammentreffen über eine Beschaffung von Mandaten gesprochen habe. Ich wiederhole gerne, dass ich niemals mit Kanzleivertretern über die Beschaffung von Mandaten gesprochen habe, da mir sonst ein solches Gespräch erinnerlich geblieben wäre. Herr Jellacic spricht nur vage davon, dass man dies Zitat „ermittelt“ habe. Er belegt es jedoch nicht.

 
8. Angebliche Übergabe von Briefumschlägen

Nun will ich etwas zu angeblichen Umschlagübergaben sagen. Klartext: Mir sind keine Umschläge von Boten der Kanzlei übergeben worden. Anderslautende Behauptungen sind vollkommen unzutreffend. Ihre Erfindung soll offenbar die öffentliche Phantasie zu meinen Lasten beflügeln. Der CDU-Landesverband Nordrhein-Westfalen stützt seine  Presseerklärung vom 27.05.2011 auf angebliche Aussagen eines Kanzleiboten Rolf S. wie sie in Schriftstücken des ehemaligen Vauth-Anwaltskollegen Stephan Jellacic dargelegt wurden. Hierbei wird unzutreffend und widersprüchlich beschrieben, dass es mehrfach zu Übergaben von Unterlagen in weißen DIN A 4-Kuverts gekommen sein sollte.

Richtig ist jedoch, dass ich zu keinem Zeitpunkt Briefumschläge irgendeines Inhalts vom Boten der Kanzlei entgegengenommen habe. Es ergibt sich schon aus der Darstellung selbst, dass sie nicht stimmen kann. Der Bote soll mir solche Umschläge in meinem Büro im zweiten Stock der SPD Zentrale in Düsseldorf überreicht haben. Anders als in einem Schreiben von Rechtsanwalt Jellacic vom 23.05.2011 dargestellt,  hatte ich zu keinem Zeitpunkt ein Büro in der SPD-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen. Ein solches existiert genauso wenig wie eine angebliche Übergabe durch einen Kanzleiboten.
Zur persönlichen Übergabe von Umschlägen seitens eines Boten der Kanzlei ist es nicht gekommen. Eine solche persönliche Übergabe fand nicht statt.
Gerne möchte ich den Ausschussmitgliedern Passagen des Briefes der Rechtsanwälte Dr. Stöber, Oehring, Wittmann, Jellacic, Lommetz & Kollegen vorlesen, der offenbar dem CDU-Landesverband ausweislich seiner Presseerklärung vom 27.05.2011 vorliegt, den die CDU bislang aber unvollständig zitiert:
„Nach Sichtung unserer Aktenverwaltung konnten wir hingegen nicht feststellen, dass durch die hiesige Sozietät und / oder Herrn Vauth ein Mandat für Herrn Jäger geführt wurde. Eine entsprechende Akte bzw. ein entsprechender Vorgang ist in unserem Aktenverwaltungssystem nicht angelegt.“
Ferner unterschlägt der CDU-Landesverband, dass ein Inhalt der angeblichen Umschläge - so Kanzlei Vertreter Stephan Jellacic - unbekannt sei. Dies hindert die CDU-Fraktion jedoch nicht daran Spekulationen über in Wahrheit niemals empfangene Umschläge zu befeuern.
In der Rheinischen Post vom 01.06.2011 habe ich folgendes offenbar aus dem Mund eines CDU-Kollegen hier aus diesem Saal lesen  müssen:
„Nachdem, was wir über Herrn Vauth wissen, wäre es nicht überraschend, wenn sich herausstellen würde, dass sich in solchen Umschlägen Barspenden befänden“,
Die Behauptung, ich habe Bargeld empfangen, ist eine reine Erfindung des Kollegen Biesenbach. Uns allen ist klar, dass ihre Einschätzung über Vauth mich treffen soll. Sie weichen der Konfrontation mit der Wahrheit aus, indem sie den vermeidlichen Schutz des Konjunktivs nutzen.

Zurück zu den Fakten: Ich habe kein Geld erhalten und mir sind auch keine Unterlagen in Umschlägen von Kanzleiboten übergeben worden. Es gab auch keinen Anlass irgendwelche Unterlagen auszutauschen.

Bemerkenswert ist jedoch wie schnell die WAZ über den Schriftsatz von Herrn Stephan Jellacic vom 23.05.2011 berichtet hat. Die WAZ erwähnt bereits am 24.05.2011 das Schreiben, der CDU-Landesverband NRW verwertet ihn - wie dargestellt - in ausgewählten Auszügen am 27.05.2011. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Kanzlei unaufgefordert ihr Schreiben für die Staatsanwaltschaft nur gemacht hat, damit darüber in den Medien berichtet wird.   
 
9. Rechtliches Vorgehen von Minister Jäger
Wie anhand meiner bisherigen Ausführungen deutlich wurde, musste ich mich in den vergangen Wochen verschiedener Unterstellungen und Falschdarstellungen erwehren. Ich nutze daher juristischen Beistand und setzte mich mit den Mitteln des Rechtsstaates zu Wehr.
In diesem Zusammenhang erhalte ich ungefragt und unaufgefordert juristische Beratung in Form von Vorschlägen, wie ich rechtlich vorgehen sollte. Vor allem die CDU-Fraktion meint, mir hier unaufgefordert mit Ratschlägen beiseite stehen zu müssen. In der Presseerklärung der CDU-Fraktion vom 27.05.2011 wird mir gerichtlicher Rechtsschutz empfohlen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich den Akquiseversuchen von Kollegen der CDU nicht nachkommen werde.
Zur Klarstellung meines juristischen Vorgehens will ich folgende Anmerkungen machen:
Der Bote hat die Darstellung wie sie von Herrn Rechtsanwalt Jellacic dargestellt wird bislang nicht so in der Öffentlichkeit getragen. Sollte er Falschbehauptungen in der Öffentlichkeit aufstellen, so wird zivilrechtlich gegen ihn vorgegangen und eine Unterlassung erwirkt Für etwaige rein interne Äußerungen gegenüber seinem Arbeitgeber oder der Staatsanwaltschaft kann der Bote zivilrechtlich aus juristischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Es besteht für mich daher vorerst noch keine Möglichkeit, die Wiederholung dieser angeblichen Aussagen untersagen zu lassen
Die bislang vorliegenden tatsächlichen Aussagen des Kanzleiboten sind nicht angreifbar, sondern was an die Unterstellung angeht eher relativierend. Öffentlich sind folgende Aussagen bekannt - ich zitiere zuerst die Bild-Zeitung vom 26.05.2011:
„BILD gegenüber gab der Bote die Fahrten zu, will sich bei bis zu 40 Touren pro Woche aber nicht an Einzelheiten erinnern können.“
In der Sendung Westpol vom 29.05.2011 wird erneut das Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Jellacic vom 23.05.2011 herangezogen. Ich zitiere aus der Sendung:
„Darin wird beschrieben, wie Vauths damaliger Bürobote Rolf Seegers mehrmals weiße DIN A4-Umschläge zu Ralf Jäger gebracht haben soll. Rolf Seegers hat Westpol diese Angaben bestätigt. Vor der Kamera äußern will er sich nicht, er sei aber jederzeit bereit, seine Angaben vor der Staatsanwaltschaft zu beeiden.“
Man sieht daher, dass die tatsächlichen Aussagen des Kanzleiboten und die Behauptung des Kanzlei-Vertreters Stephan Jellacic inhaltlich nicht deckungsgleich sind. Herr Jellacic beruft sich auf andere Aussagen des Kanzleiboten, die aber für Dritte nicht nachvollziehbar sind. Da beide Personen in einem arbeitsrechtlichem Treueverhältnis miteinander stehen, ist diese von Herrn Rechtsanwalt Jellacic kolportierte Behauptung derzeit nicht juristisch von mir angreifbar.
Anders als von der CDU-Fraktion in ihrer Presseerklärung am 27.05.2011 darstellt, „fürchte“ ich mich keinesfalls davor, erfundene angebliche Kuvertübergaben eidesstattlich zu entkräften. Auch dies ist bereits öffentlich so klargestellt.   
Meine Anwälte haben mir empfohlen, Strafanzeigen gegen Unbekannt zunächst zurückzustellen und prioritär zivilrechtliche Schritte aktiv zu verfolgen. Hier gibt es bereits einen Erfolg für mich in Form von zwei Verboten des Landgerichts Köln vom 27.05.2011 (Az.:28 O 404/11). Ich zitiere aus dem Beschluss:
„Dem Antragsgegnern wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, Ordnungshaft im Fall der Antragsgegnerin zu 1) zu vollstrecken an einem Geschäftsführer der Komplementärin, für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, der Bote Rolf S. (Seegers) habe gegenüber der Bild-Zeitung bestätigt, dass er im Auftrage von Vauth wiederholt weiße DIN A4-Kuverts an Jäger übergeben habe“.
 Der Verlag, der dies fälschlich behauptete, hat die Unterlassung zwischenzeitlich rechtsverbindlich anerkannt. Soweit mein zivilrechtliches Vorgehen.
In strafrechtlicher Hinsicht verweise ich auf die von mir veranlasste Weiterleitung von anonymen Schreiben an die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt. Die unabhängigen Justizbehörden haben nunmehr drüber zu entscheiden, ob und wie strafrechtlich weiter vorzugehen. Der Behörde steht es durch das gewählte Vorgehen insbesondere frei, ob sie gegen Unbekannt ermitteln möchte oder ob sie die Hinweise einem bereits bestehenden Strafverfahren zuordnen will.
Die CDU-Fraktion hat in der Beantragung eines Tagesordnungspunktes  vom 01.06.2011 für die heutige Sitzung ebenfalls unbewusst oder auch bewusst versucht, einen falschen Eindruck zu vermitteln. Die CDU-Fraktion fragt - ich zitiere: „In welcher Funktion hat der Innenminister Jäger in der „Dankeschön-Spendenaffäre“ der SPD-Duisburg das LKA eingeschaltet?“ Die Antwort kann kurz und präzise ausfallen: Der Innenminister hat als Innenminister gehandelt. Der Innenminister kennt jedoch keine „Dankeschön-Spendenaffäre der SPD-Duisburg“ und er hat auch ebenso wenig in einer konstruierten Affäre nachgeordnete Behörden eingeschaltet. Der Dienstweg sieht im Ministerium für Inneres und Kommunales vor, möglicherweise strafrelevante Sachverhalte über das Referat 42 der Polizeiabteilung des Hauses dem Landeskriminalamt zuzuleiten.

Die in dem Antrag hierauf nachgeschobene Frage der CDU-Fraktion vom 01.06.2011 lautet: „Ist der Innenminister Jäger noch glaubwürdig?“ Die Antwort ist: ja. Insbesondere weil ich alle Unterlagen an die Ermittlungsbehörden weitergereicht habe. Dass der Fragesteller ihm vorliegende Hinweise, Erkenntnisse und strafrechtlich relevante Unterlagen nach Medienberichten in der Landesgeschäftstelle seiner Partei zurückhält und nicht den Ermittlungsbehörden überstellt hat - siehe Berichterstattung Rheinische Post vom 26.05.2011 -, will ich nicht weiter bewerten. Ich will sie aber zitieren:

„Hinweise auf einen möglichen Spendenskandal  bei der SPD liegen der Düsseldorfer CDU seit Anfang 2010 vor. Damals wurde in der Parteizentrale eine anonyme Strafanzeige wegen des Verdachts von „illegaler Parteienfinanzierung, Geldwäsche und Korruption“ bei der NRW-SPD abgegeben. Darin wird behauptet, zur Finanzierung der Wahlkämpfe in den Jahren 2009 und 2010 hätten führende SPD-Politiker ein Netz gesponnen, das der SPD angeblich Millionen Euro eingebracht haben soll. Die brisanten Hinweise blieben jedoch zunächst liegen und wurden nicht zum Wahlkampf-Thema. Heute ärgert man sich in der Union über die ’Panne’“

Gerne will ich meine ordnungsgemäße Weiterleitung von anonymen Schreiben an die Ermittlungsbehörden konkret beschreiben. Das erste anonyme Schreiben, gerichtet an Herrn Ralf Jäger MdL persönlich vertraulich, ging am 23.03.2011 im Ministerium für Inneres und Kommunales ein. Am 25.03.2011 verfügte ich über mein Büro, das Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft zuzuleiten.

Wie bei Eingaben oder Beschwerden mit gegebenenfalls strafrechtlich relevanten Inhalten im Ministerium für Inneres und Kommunales üblich, hat das für Strafverfolgungsangelegenheiten zuständige Referat 42 daraufhin das Landeskriminalamt NRW als zuständige nachgeordnete Behörde damit beauftragt, die entsprechend erforderliche Übermittlung des Schreibens an die zuständige Staatsanwaltschaft sicherzustellen.

Das Landeskriminalamt NRW hat daraufhin am selben Tag die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf über den Sachverhalt informiert und ihr eine Kopie des Schreibens zur weiteren Entscheidung übersandt. Am 29.03.2011 vereinbarte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf telefonisch dazu eine Besprechung mit dem Landeskriminalamt NRW für den 01.04.2011. Im Rahmen dieses Gesprächs verwies die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf einen offensichtlich bestehenden Sachzusammenhang zwischen den mit dem anonymen Schreiben vorgetragenen Inhalten sowie einem bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei in Krefeld bereits seit längerer Zeit anhängigen Ermittlungsverfahren.

Daher wurde vereinbart, dass das Landeskriminalamt NRW das anonyme Schreiben vom 23.03.2011 zum bestehenden Verfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld übersendet. Dies erfolgte ebenfalls noch am 01.04.2011.

Zwei weitere anonyme, inhaltlich textgleiche Schreiben, ebenfalls adressiert an Herrn Ralf Jäger MdL persönlich, sind am 25.05.2011 beim Ministerium für Inneres und Kommunales eingegangen. Am 26.05.2011 verfügte ich, das Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft zuzuleiten. Beide Schreiben wurden mit Erlass vom gleichen Tag dem Landeskriminalamt NRW mit der Bitte übersandt, auch diese Schreiben unmittelbar der zuständigen Staatsanwaltschaft Krefeld zur weiteren strafrechtlichen Bewertung zuzuleiten. Die Übersendung durch das Landeskriminalamt NRW zum bestehenden Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Krefeld erfolgte am 27.05.2011. Damit ist die Frage von der CDU-Fraktion in der Presseerklärung vom 27.05.2011 beantwortet, wann die Schreiben erhalten wurden und wann sie an das LKA und Staatsanwaltschaft abgegeben wurden

Auf die Frage der CDU-Fraktion in der Presseerklärung vom 27.05.2011 nach der Anzahl der anonymen Schreiben ist festzustellen, dass es zwei an mich gerichtete anonyme Schreiben gab, die jeweils mehrfach zugesendet wurden. Das eines jeweils dreimal und das andere jeweils zweimal. Dem Ministerium für Inneres und Kommunales ist am 07.06.2011 ein wohl älteres anonymes Schreiben zugeleitet worden. Dieses war nicht an mich adressiert sondern an unbekannte Dritte. Auch dieses Schreiben ist auf dem Dienstweg am 08.06.2011 über Referat 42 an das Landeskriminalamt weitergereicht worden.

Somit habe ich als Minister Kenntnis von insgesamt drei verschiedenen Schreiben in wie beschrieben mehrfacher Ausfertigung. Zwei davon waren an mich adressiert.

Dann fragt die CDU-Fraktion in der Presseerklärung vom 27.05.2011 weiter: „Als was wendet sich Jäger an die Behörden? Als Innenminister? Als SPD-Unterbezirksvorsitzender? Als Privatperson?“ Antwort: Die Weitergabe erfolgte in meiner Funktion als Innenminister. Die Behandlung der Schreiben durch das für Strafverfolgungsangelegenheiten zuständige Referat 42 des Ministeriums entspricht damit der Behandlung, die bei sämtlichen Eingaben und Beschwerden mit gegebenenfalls auch strafrechtlich relevanten Inhalten an den Innenminister oder das Ministerium für Inneres und Kommunales üblich ist. Dabei wird nicht hinsichtlich der Art der Adressierung unterschieden.

Dann fragt die CDU-Fraktion in der CDU-Presseerklärung vom 27.05.2011 weiter: „Warum ist Jäger zum Landeskriminalamt gegangen?“ Antwort: Es handelt sich um die übliche Verfahrensweise des zuständigen Referates 42 bei Eingaben und Beschwerden mit eventuell auch strafrechtlich relevanten Inhalten. Darunter fallen auch anonyme Eingaben und Beschwerden.

Dann fragt die CDU-Fraktion in der Presseerklärung vom 27.05.2011 weiter: „Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das Landeskriminalamt NRW ermitteln?“ Antwort: Es finden derzeit keine Ermittlungen beim Landeskriminalamt NRW statt. Ermittlungen könnten gemäß § 13 Abs. 3 POG NRW auf Ersuchen einer Staatsanwaltschaft erfolgen. Dies ist aber aktuell - wie ausgeführt - nicht der Fall.

Dann fragt die CDU-Fraktion in der Presseerklärung vom 27.05.2011 weiter: „Gibt es aufgrund der bereits früher übersandten Anzeigen Ergebnisse beim LKA?“ Antwort: Da das LKA nicht in der Angelegenheit ermittelt, liegen dort auch keine Ergebnisse vor. Im Übrigen ist für Auskünfte aus laufenden Ermittlungsverfahren die Justiz zuständig.

Dann fragt die CDU-Fraktion in der Presseerklärung vom 27.05.2011 weiter: „Welcher Staatsanwaltschaft wurde das letzte anonyme Schreiben übermittelt, Duisburg oder Düsseldorf?“ Nach einer Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf wurden die Schreiben vom 23.03.2011 und vom 25.05.2011 aufgrund eines Sachzusammenhangs zur weiteren Bearbeitung der Staatsanwaltschaft in Krefeld zur weiteren Bearbeitung übersandt. Das Schreiben vom 07.06.2011 befindet sich noch auf dem Dienstweg.

In diesem Zusammenhang verweise ich nochmals auf die Überzeugung der Landesregierung, dass Ermittlungsbehörden nicht nach politischen Wünschen von Fraktionen zusammenzustellen oder zu beauftragen sind. Es muss gewährleistet bleiben, dass der Generalstaatsanwalt die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaften für Ermittlungsverfahren ausschließlich nach Maßgabe rechtlicher Vorgaben und ohne politische Einflussnahme von Landtagsfraktionen vornimmt.

Ein erschreckendes Bild von unserem Rechtsstaat wird in dem Artikel: „CDU macht NRW-Innenminister Dampf“ vom 03.06.2011 vermittelt. Hier wird offenbar aus dem Pressegespräch vom gleichen Tag berichtet. Ich weiß nicht, ob es eine offizielle Pressekonferenz der CDU-Landtagsfraktion war. Ich zitiere und hoffe, Herr Biesenbach, dass das Zitat von ihnen falsch ist:
„Biesenbach forderte Jäger auf, ihn zivilrechtlich zu verklagen, wenn er sich sicher sei, dass er die Wahrheit sage. Ansonsten müsse als erwiesen gelten, dass der Minister bewusst die Unwahrheit verbreitet: ‚Jäger setzt sich der Gefahr aus, dass er als Lügenbaron bezeichnet wird’“
So kann und darf man den Rechtsstaat nicht verdrehen, zumal Herr Biesenbach, wenn man, wie Sie, an einer deutschen Hochschule Rechtswissenschaft studiert hat. Nicht derjenige ist ein Lügner, der Lügen anderer erfährt oder erduldet. Ein Lügner ist immer der, der lügt. Hier bleibt die Wahrheit ganz einfach! Wenn Sie provozieren wollen, verklagt zu werden, so ist das ein erkennbarer Missbrauch unseres Rechtssystems.
Die CDU-Fraktion versucht mit diesem Fehlschluss offenbar Behauptungen, die ich heute in Ihrer Fehlerhaftigkeit nachgewiesen habe, nachträglich zu legitimieren. Nach dem absurden Motto: Lügen helfen der Wahrheitsfindung.
Herr Kollege Biesenbach, ich wünsche mir, dass sie mit ihren Ausführungen zur Ernsthaftigkeit zurückkehren. Ich werde Ihnen keinesfalls den Gefallen tun, ihre absurde Einlassung aufzuwerten. Ich finde, dass sich mit Ihrer Ausführung Abgründe der parteipolitischen Taktik aufgetan haben, die dem Ansehen der Demokratie schaden.

 
10. Zusammenfassung

Ich will ein Fazit ziehen und dazu die Presserklärung der CDU-Fraktion vom 25.05.2011 nutzen, in der gefragt wird: „Hat Jäger das System der Dankerschön-Spenden für seine Duisburger SPD entwickelt? Hat er es mitentwickelt? Hat er es beflügelt? Hat er es billigend in Kauf genommen?“ Die Antwort auf alle diese Fragen lautet: Nein. Es gibt kein Spendensystem der Duisburger SPD. Die Überweisungen aus der Anwaltskanzlei wurden durch Zurücküberweisung und Nichtigkeit der Spendenquittung gar nicht als Spenden erlangt. Die GfB hat aufgezeigt, dass ich an keiner Auftragsvergabe an die Kanzlei mitgewirkt habe. Die Wahrheit ist meistens einfach.

Ich musste so ausführlich sein, da manche auf Unübersichtlichkeit setzten und so tun als bliebe ich Antworten schuldig. Ich habe bewusst alle in der Öffentlichkeit gestellten Fragen hier beantworten.

Ohne Hellseher zu sein, erwarte ich gleich den Reflex von einigen, ich hätte „lange gesprochen“ und „zuwenig gesagt“. Ihre Recherche wird jedoch zeigen, dass alle Behauptungen und in den Raum gestellten Fragen die Leitschnur dieses Berichts waren. Die Erwartung eine allumfassende Darstellung der Zusammenhänge in Bezug auf die Krefelder Kanzlei ist nicht erfüllbar. Den offenbar alles auslösenden Streit der zerstrittenen Anwaltspartner kann ich nämlich selber nicht bewerten.

Wir sind uns doch einig, Parteispenden sind gut und richtig. In unserer Demokratie haben die Parteien Verfassungsrang. Manchmal wird ihre Mitwirkungsfunktion überhöht. Klar ist jedoch, dass sie gerade für den Parlamentarismus und die Bündelung von Meinungen zentrale Aufgaben erfüllen.

Der Gesetzgeber hat sich entschieden: Staatliche Zuschüsse sind wie Mitgliedsbeiträge und auch Spenden Finanzierungsgrundlagen der Parteien. Parteispenden unterstützen so unsere Demokratie. Parteien brauchen für ihre Arbeit auch eine finanzielle Grundlage. Die Parteien führen Einzelmeinungen zu politischen Programmen zusammen. So entsteht ein demokratischer Diskurs.

Wer aus kurzfristigem Kalkül glaubt, Parteispenden diffamieren zu müssen, der schadet nicht nur einer Partei - sondern dauerhaft allen Parteien und auch der repräsentativen Demokratie. Ich mahne hier zur Vorsicht.

Vielen Dank für etwas mehr Aufmerksamkeit, die ich Ihnen diesmal abverlangen musste!

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